Ich werde meine vermietete ETW an meinen Sohn verkaufen. Mein Sohn bekommt von mir ein Verkäuferdarlehen. Ich werde die erhaltenen Zinsen versteuern und mein Sohn wird die gezahlten Zinsen als Werbungskosten absetzen. Das Verkäuferdarlehen muss "fremdüblich" ausgestalten sein. Da wären auch die "fremdüblichen" Zinssätze. Wie geht man da am besten vor?
Wer hat erfolgreich Erfahrung gegenüber dem Finanzamt bei Verkäuferdarlehen?
Wie weit muss man um fremdübliche Kondition gegenüber dem Finanzamt belegen zu können bei den Banken gehen? Ich kann mir ja "Konditionen" bei Interhyp & Co schon als erste Indikation vorab anzeigen lassen.
Genügt vermute ich eher nicht. Die Banken werten ja jedes Objekt ein und die Kondition richtet sich dann nach Beleihungswertauslauf.
Dann haben ich aber immer noch "nur eine ungenaue Kondition". Die genaue Prüfung wird dann nach Unterlagenprüfung und eventueller Objektbesichtigung erfolgen und erst wenn der unterschriftsreife Kreditvertrag vorliegt, dann ist doch die Kondition fix. Wie war da Eure Erfahrung ?
Was will das Finanzamt für den Fremdvergleich haben?
Mit Dispozinsen will ich dem Finanzamt nicht kommen, da ein Grundschuld-besichertes Darlehen als Verkäuferdarlehen erfolgen soll. Ich bin für eure Hinweise dankbar
Verkäuferdarlehen - fremdübliche Konditionen in welcher Form gegenüber dem Finanzamt belegen?
16. Oktober 2024
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Frage vom 16. Oktober 2024 | 15:29
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäuferdarlehen - fremdübliche Konditionen in welcher Form gegenüber dem Finanzamt belegen?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2024 | 16:20
Von
Status: Schüler (464 Beiträge, 45x hilfreich)
Gut wäre ein Vergleichsangebot von einer Bank oder zumindest in einer fremdüblichen Range.
Wenn das FA das bemängelt, wird es ja einen höheren Zins "vorschlagen" müssen, der dann ja auch noch zur Disposition steht. Genau die gleiche Frage wie Sie muss dann ja auch das FA beantworten..
#2
Antwort vom 22. Oktober 2024 | 12:44
Von
Status: Student (2492 Beiträge, 659x hilfreich)
Beim Fremdvergleich geht es nicht nur um den Zinssatz! Der Vergleich beinhaltet letztendlich alle Aspektes des Vertrages, ohne dass alle Aspekte vollumfänglich dem Fremdvergleich entsprechen müssen. Wenn man z.B. als Vergleich ein Annuitätendarlehen vorbringt, selber aber ein Tilgungsdarlehen vereinbart hat, führt das zu entsprechenden Stirnrunzeln.ZitatWenn das FA das bemängelt, wird es ja einen höheren Zins "vorschlagen" müssen, der dann ja auch noch zur Disposition steht. Genau die gleiche Frage wie Sie muss dann ja auch das FA beantworten.. :
Das Worst Case Szenario ist dabei natürlich nicht, dass der Zinssatz in die eine oder andere Richtung angepasst wird, sondern dass das Darlehen steuerlich insgesamt nicht anerkannt wird und daher ein unentgeltlicher Vorgang unterstellt wird.
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