Teoretischer Fall:
Ein EFH wurde 1991 von einem Ehepaar als gemeinsame Eigentümer gebaut und bezogen . Der halbe Anteil der Ehefrau wurde 1998 im Wege der ehebezogenen Zuwendung gegen Ausgleich von 27.000€ (als Grundschuld abgesichert) an den Ehemann übertragen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde Gütertrennung vereinbart. Das EFH wird vom Ehemann in 2004 veräußert, der Verkaufspreis von z.'B'. 170.000 € liegt 70.000€ über den noch vorhandenen Darlehensverpflichtungen.
Ist in diesem Fall Spekulationssteuer zu zahlen, da vom Ehemann der halbe Anteil der Ehefrau erst vor 6 Jahren erworben wurde?
Wie wäre der Fall zu beurteilen wenn
a) beide Ehepartner mit ihren Kindern seit Bauerstellung das EFH bewohnen
b) wenn seit 4 Jahren der Ehemann mit 1 Kind das EFH bewohnt und von seiner Frau und 1 Kind getrennt lebt?
Falls Spekulationssteuer fällig ist, welcher Betrag wird dann zur Berechnung der Steuer herangezogen?
a) Differenz zwischen dem halben Verkaufspreis (85.000 €) zu dem Ausgleich an den Ehegatten (27.000 €], also 58.000 €
b) oder irgendeine andere Berechnung? z.B. ausgehend vom Baupreis
Verkauf EFH - Spekulationssteuer???
15. Dezember 2004
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Frage vom 15. Dezember 2004 | 23:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf EFH - Spekulationssteuer???
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2004 | 09:28
Von
Status: Unbeschreiblich (48408 Beiträge, 17074x hilfreich)
Für den Verkauf eines selbst bewohnten Hauses fällt keine Spekulationssteuer an.
Dafür reicht es aus, wenn der Eigentümer (der Ehemann) im Haus wohnt.
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