Verkauf Eigentumswohnung

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bussard
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf Eigentumswohnung

Hallo allerseits,
ich habe meine ETW in 3/08 verkauft. Sie stand ab 8/07 leer. Kann ich denn die Abschreibung und Schuldenzinsen noch für 2007 als Werbungskosten ansetzen? Wie streng sind da die FAer? Muss ich da zeitanteilig - Monatlich abgrenzen?

Wer hat da Erfahrung oder weiß das ?
Danke für einen Tipp
Gruss


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"Mann auf Suche"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich nehme an, dass die ETW bis 8/07 vermietet war. Dann wäre interessant, ab nach Mitte 2007 noch eine Vermietungsabsicht bestand, die z.B. durch entsprechende Annoncen o.ä. nachgewiesen werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bussard
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Tja das kann ich leider nicht nachweisen. Muss ich dann die Abschreibung und Schuldenzinsen monatlich zeitanteilig ansetzen? :(




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"Mann auf Suche"

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