Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzw. folgenden Fall.
Ich habe eine ETW 2011 gekauft. 5 jahre selber genutzt. Seit 2016 Wohnen meine Eltern in der Wohnung zahlen aber keine Miete.
Ich möchte diese Immobilie jetzt verkaufen, da ich eine grössere Wohnung kaufen möchte.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen??
-- Editiert von Moderator am 05.11.2018 10:59
-- Thema wurde verschoben am 05.11.2018 10:59
Verkauf Immobilie
5. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. November 2018 | 10:41
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Immobilie
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. November 2018 | 10:56
Von
Status: Unbeschreiblich (48367 Beiträge, 17069x hilfreich)
Zitat:Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen??
Ja, da die Wohnung in den letzten beiden Jahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, fällt auf den Gewinn Spekulationssteuer an.
#2
Antwort vom 5. November 2018 | 11:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort
Die einzige Möglichkeit um dies zu Umgehen ist, 2 Jahre selber drin wohnen oder bis 2021 zu warten bis die 10 Jahre rum sind. Ist das richtig oder gibt es noch eine Möglichkeit?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. November 2018 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (48367 Beiträge, 17069x hilfreich)
Zitat:Die einzige Möglichkeit um dies zu Umgehen ist, 2 Jahre selber drin wohnen oder bis 2021 zu warten bis die 10 Jahre rum sind.
Das ist richtig, wobei man bei einem Einzug noch in diesem Jahr die Wohnung Anfang 2020 verkaufen könnte.
#4
Antwort vom 5. November 2018 | 12:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
und wenn man sich nur ummeldet, einen Switch mit den Eltern rein auf dem Papier, wäre dies bestimmt Strafbar? oder die Immobilie mit Frist vermietet, denn die neue gewünschte Immobilie wird 10/2019 frei.?!
#5
Antwort vom 5. November 2018 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (48367 Beiträge, 17069x hilfreich)
Zitat:und wenn man sich nur ummeldet, einen Switch mit den Eltern rein auf dem Papier, wäre dies bestimmt Strafbar?
Wenn man behauptet, dass man die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, obwohl das gar nicht der Fall war, dann erfüllt das den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Zitat:oder die Immobilie mit Frist vermietet, denn die neue gewünschte Immobilie wird 10/2019 frei.?!
Ist damit die neue Immobilie gemeint? Die kann man mit Frist vermieten, wenn man als Begründung angibt, dass man am xx.xx.2021 selbst einziehen will.
Und jetzt?
Schon
275.899
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten