Verkauf Immobilie

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kosta4685
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Immobilie

Guten Morgen,

ich habe eine Frage bzw. folgenden Fall.

Ich habe eine ETW 2011 gekauft. 5 jahre selber genutzt. Seit 2016 Wohnen meine Eltern in der Wohnung zahlen aber keine Miete.

Ich möchte diese Immobilie jetzt verkaufen, da ich eine grössere Wohnung kaufen möchte.

Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen??

-- Editiert von Moderator am 05.11.2018 10:59

-- Thema wurde verschoben am 05.11.2018 10:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen??


Ja, da die Wohnung in den letzten beiden Jahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, fällt auf den Gewinn Spekulationssteuer an.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kosta4685
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort

Die einzige Möglichkeit um dies zu Umgehen ist, 2 Jahre selber drin wohnen oder bis 2021 zu warten bis die 10 Jahre rum sind. Ist das richtig oder gibt es noch eine Möglichkeit?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Die einzige Möglichkeit um dies zu Umgehen ist, 2 Jahre selber drin wohnen oder bis 2021 zu warten bis die 10 Jahre rum sind.


Das ist richtig, wobei man bei einem Einzug noch in diesem Jahr die Wohnung Anfang 2020 verkaufen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kosta4685
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn man sich nur ummeldet, einen Switch mit den Eltern rein auf dem Papier, wäre dies bestimmt Strafbar? oder die Immobilie mit Frist vermietet, denn die neue gewünschte Immobilie wird 10/2019 frei.?!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
und wenn man sich nur ummeldet, einen Switch mit den Eltern rein auf dem Papier, wäre dies bestimmt Strafbar?


Wenn man behauptet, dass man die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, obwohl das gar nicht der Fall war, dann erfüllt das den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Zitat:
oder die Immobilie mit Frist vermietet, denn die neue gewünschte Immobilie wird 10/2019 frei.?!


Ist damit die neue Immobilie gemeint? Die kann man mit Frist vermieten, wenn man als Begründung angibt, dass man am xx.xx.2021 selbst einziehen will.

2x Hilfreiche Antwort

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