geplant ist der Verkauf einer Eigentumswohnung mit Einbauküche.
Bekannt ist, dass durch den Ansatz eines realistischen Preises für die Einbauküche für den Erwerber Grunderwerbsteuer gespart werden (Grunderwerbsteuersatz x Preis Einbauküche).
Wie verhält es sich aber für den Verkäufer?
Beispiel:
Anschaffung Einbauküche in 06/2020 für 15.000 €
Ansatz Preis der Einbauküche im Kaufvertrag in 12/2020 für 20.000 € (wir gehen davon aus, dass das dennoch ein realistischer Marktpreis ist).
Muss der Verkäufer nun 5.000 € versteuern (Verkaufsgewinn)?
Oder anders herum: falls nur 10.000 € angesetzt werden (ist ja ne gebrauchte Küche). Kann der Verkäufer dann 5.000 € als Steueraufwand verbuchen?
Verkauf Wohnung - Behandlung Einbauküche für Verkäufer
15. September 2020
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Frage vom 15. September 2020 | 10:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Wohnung - Behandlung Einbauküche für Verkäufer
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#1
Antwort vom 15. September 2020 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Bei einer Einbauküche handelt es sich nach meiner Auffassung um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs, der nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG von der Spekulationssteuer ausgenommen ist.
Zitat:Anschaffung Einbauküche in 06/2020 für 15.000 €
Ansatz Preis der Einbauküche im Kaufvertrag in 12/2020 für 20.000 € (wir gehen davon aus, dass das dennoch ein realistischer Marktpreis ist).
Bei Anschaffungskosten von 15.000€ sind 20.000€ in keinen Fall ein realistischer Marktpreis. Der Verkäufer würde sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen, wenn er in den Kaufvertrag einen Preis von 20.000€ aufnimmt.
#2
Antwort vom 17. September 2020 | 20:12
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
ist die Immobilie vermietet, oder selbst bewohnt?
Da beweist der Kaufvertrag aus dem Juni ja direkt, dass das nicht der Realität entspricht.Zitat:wir gehen davon aus, dass das dennoch ein realistischer Marktpreis ist
Stefan
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#3
Antwort vom 17. September 2020 | 20:21
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Ständig diese Zweifel an dem Wert der EBK und der Verdacht, man wolle Steuern hinterziehen...
Wenn die Küche bspw. sehr viel Gold enthält, hat sich der Goldpreis seit Juni währungsbereinigt um ca. zehn Prozent erhöht.
Falls nicht: Tja, dann läge wohl doch eine versuchte Steuerhinterziehung mit Beihilfe vor, denn das FA wird die Rechnung bei dem Wert vermutlich anfordern...
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