Hallo, ich bin mir sehr unsicher in steuerlichen Angelegenheiten.
Wenn ein Ehepartner verstirbt und der Überlebende ,Notariell, als Alleinerbe bestimmt wurde ist die steuerliche Behandlung der Immobilie recht kompliziert!
Wenn der Überlebende die Immobilie innerhalb von 3 jahren verkauft ist doch anzunehmen das der Erlös steuerfrei ist.Auch wenn die Summe über dem Steuerfreibetrag liegt!
Der Ehepartner hat auch mindestens 10 Jahre in dem Objekt gewohnt!
Und der Zugewinn in der Zeit der Gütergemeinschaft war ja auch recht ordentlich!
Wie muß man dieses Szenarium bewerten.
Danke.
-- Editiert von Moderator topic am 17. Mai 2026 20:52
-- Thema wurde verschoben am 17. Mai 2026 20:52
Verkauf der geerbten Immobilie?
17. Mai 2026
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2026 | 20:15
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf der geerbten Immobilie?
#1
Antwort vom 18. Mai 2026 | 12:40
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 21x hilfreich)
Steuerfrei, Fusstapfentheorie bei Erbe.
#2
Antwort vom 19. Mai 2026 | 12:55
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Wenn der Überlebende die Immobilie innerhalb von 3 jahren verkauft ist doch anzunehmen das der Erlös steuerfrei ist.
Es fällt keine Spekulationssteuer an.
Zitat :Auch wenn die Summe über dem Steuerfreibetrag liegt!
Wenn der Erbschaftsteuerfreibetrag von 500.000€ überschritten ist, dann ist die Sachlage genauer zu prüfen. Die Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 4b ErbStG entfällt jedenfalls rückwirkend, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Tod des Ehegatten verkauft bzw. vom überlebenden Ehegatten nicht mehr bewohnt wird es sei, denn es gibt zwingende Gründe für den Verkauf bzw. den Auszug.
Zitat :Und der Zugewinn in der Zeit der Gütergemeinschaft war ja auch recht ordentlich!
In der Gütergemeinschaft gibt es keinen Zugewinn. Oder ist hier die Zugewinngemeinschaft gemeint?
Zitat :Wie muß man dieses Szenarium bewerten.
Stand die Immobilie laut Grundbuch im Alleineigentum des verstorbenen Ehegatten oder waren beiden Ehegatten 50/50 Eigentümer der Immobilie?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Mai 2026 | 15:59
Von
Status: Wissender (14942 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
der entscheidende Zeitpunkt ist der letzte entgeltliche Erwerb, Erbschaften oder Schenkungen sind nicht relevant.
Liegt dieser Zeitpunkt länger als 10 Jahre zurück, dann unterliegt ein Verkauf nicht der Spekulationssteuer (wohl aber der Grunderwerbsteuer, nur so am Rande erwähnt).
Stefan
#4
Antwort vom 20. Mai 2026 | 07:57
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :der entscheidende Zeitpunkt ist der letzte entgeltliche Erwerb, Erbschaften oder Schenkungen sind nicht relevant.
Für die Spekulationssteuer.
Zu betrachten sind aber auch die Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, da laut Sachverhalt der Freibetrag überschritten ist.
#5
Antwort vom 20. Mai 2026 | 10:10
Von
Status: Wissender (14942 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
Du meinst sicher die Sonderregelung bei selbstbewohntem Eigentum.Zitat:Zu betrachten sind aber auch die Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, da laut Sachverhalt der Freibetrag überschritten ist.
Guter Einwand, das sollte geprüft werden.
Stefan
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.922
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten