Verkauf der geerbten Immobilie?

17. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
hellahagen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf der geerbten Immobilie?

Hallo, ich bin mir sehr unsicher in steuerlichen Angelegenheiten.
Wenn ein Ehepartner verstirbt und der Überlebende ,Notariell, als Alleinerbe bestimmt wurde ist die steuerliche Behandlung der Immobilie recht kompliziert!
Wenn der Überlebende die Immobilie innerhalb von 3 jahren verkauft ist doch anzunehmen das der Erlös steuerfrei ist.Auch wenn die Summe über dem Steuerfreibetrag liegt!
Der Ehepartner hat auch mindestens 10 Jahre in dem Objekt gewohnt!
Und der Zugewinn in der Zeit der Gütergemeinschaft war ja auch recht ordentlich!
Wie muß man dieses Szenarium bewerten.
Danke.

-- Editiert von Moderator topic am 17. Mai 2026 20:52

-- Thema wurde verschoben am 17. Mai 2026 20:52




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Steuerfrei, Fusstapfentheorie bei Erbe.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von hellahagen):
Wenn der Überlebende die Immobilie innerhalb von 3 jahren verkauft ist doch anzunehmen das der Erlös steuerfrei ist.

Es fällt keine Spekulationssteuer an.

Zitat (von hellahagen):
Auch wenn die Summe über dem Steuerfreibetrag liegt!

Wenn der Erbschaftsteuerfreibetrag von 500.000€ überschritten ist, dann ist die Sachlage genauer zu prüfen. Die Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 4b ErbStG entfällt jedenfalls rückwirkend, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Tod des Ehegatten verkauft bzw. vom überlebenden Ehegatten nicht mehr bewohnt wird es sei, denn es gibt zwingende Gründe für den Verkauf bzw. den Auszug.

Zitat (von hellahagen):
Und der Zugewinn in der Zeit der Gütergemeinschaft war ja auch recht ordentlich!

In der Gütergemeinschaft gibt es keinen Zugewinn. Oder ist hier die Zugewinngemeinschaft gemeint?

Zitat (von hellahagen):
Wie muß man dieses Szenarium bewerten.

Stand die Immobilie laut Grundbuch im Alleineigentum des verstorbenen Ehegatten oder waren beiden Ehegatten 50/50 Eigentümer der Immobilie?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

der entscheidende Zeitpunkt ist der letzte entgeltliche Erwerb, Erbschaften oder Schenkungen sind nicht relevant.

Liegt dieser Zeitpunkt länger als 10 Jahre zurück, dann unterliegt ein Verkauf nicht der Spekulationssteuer (wohl aber der Grunderwerbsteuer, nur so am Rande erwähnt).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
der entscheidende Zeitpunkt ist der letzte entgeltliche Erwerb, Erbschaften oder Schenkungen sind nicht relevant.

Für die Spekulationssteuer.

Zu betrachten sind aber auch die Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, da laut Sachverhalt der Freibetrag überschritten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zu betrachten sind aber auch die Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, da laut Sachverhalt der Freibetrag überschritten ist.
Du meinst sicher die Sonderregelung bei selbstbewohntem Eigentum.
Guter Einwand, das sollte geprüft werden.

Stefan

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