Hallo,
ich hatte ein Grundstück 2018 gekauft und wir wollten hier ein EFH darauf bauen.
Wir haben das Vorhaben dann 2020 aufgeben und das Grundstück unbebaut wieder verkauft.
Dürfen die bereits entstanden Planungskosten zum erreichen der Baugenehmigung als Werbungskosten angesetzt werden?
PS. Es geht natürlich um die Jahressteuererklärung
-- Editiert von ITTechFrage4 am 06.04.2020 21:42
Verkauf unbautem Grundstück Planungskosten ansetzbar?
6. April 2020
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Frage vom 6. April 2020 | 21:42
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf unbautem Grundstück Planungskosten ansetzbar?
#1
Antwort vom 6. April 2020 | 22:49
Von
Status: Junior-Partner (5410 Beiträge, 1284x hilfreich)
Wenn Sie das Haus selbst bewohnen wollten: Nein
#2
Antwort vom 7. April 2020 | 07:43
Von
Status: Student (2735 Beiträge, 765x hilfreich)
Die Planungskosten können ggf. Werbungskosten im Rahmen des §23 Abs.3 EStG darstellen, FG Baden-Württemberg vom 25.03.1998, AZ 14 K 106/93.Zitat :Grundstück 2018 gekauft und ... dann 2020 aufgeben und das Grundstück unbebaut wieder verkauft.
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