Hallo zusammen,
Ich hätte folgenden hypothetischen Fall anzusetzen: Frau M. kaufte vor 6-7 Jahren eine Eigentumswohnung (ETW), die sie direkt nach Erwerb an ihren Bruder vermietete. Dafür würde AfA in den Einkünften aus Vermietung/Verpachtung angesetzt. Der Bruder zog mittlerweile aus und sie zog selbst ein. Jedoch ergab sich, dass Frau M. die Wohnung altersbedingt demnächst nicht mehr selbst nutzen kann und sie daher verkaufen möchte.
Frage: Wie lang muss man selbst in einer vorher über Jahre vermieteten ETW gewohnt haben, damit man bei einem Verkauf vor der 10-Jahres-Frist nicht die AfA zurück zahlen muss und einen eventuellen Verkaufsgewinn gar versteuern muss?
Danke für jede fundierte Antwort!
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Verkauf vermieteter und selbst genutzter ETW
23. August 2012
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Frage vom 23. August 2012 | 20:28
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 65x hilfreich)
Verkauf vermieteter und selbst genutzter ETW
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#1
Antwort vom 24. August 2012 | 06:52
Von
Status: Lehrling (1821 Beiträge, 1091x hilfreich)
Im § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
steht folgendes:
quote:<hr size=1 noshade>Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden <hr size=1 noshade>
#2
Antwort vom 26. August 2012 | 17:29
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 65x hilfreich)
Danke!
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