Hallo Zusammen,
ich habe 1994 ein EFH gebaut, 5 Jahre drin gewohnt, und es dann 5 Jahre vermietet. Während der Vermietung habe ich natürlich die Abschreibung bei FA geltend gemacht. Nun will ich das Haus verkaufen.
Kann das FA die die Abschreibunbg zurückfordern?
Oder als Gewinn sich versteuern lassen?
Zahlenbeispiel dafür: Kauf 1994: 200 Tsd Eur, Abschreibung 80 Tsd. Eur, damit Restwert: 120 Tsd. Eur.
Bei einem Verkaufserlös von 200 Tsd. Eur wären demnach 80 Tsd. Eur zu versteuern...
Gibt's so etwas?
Viele Grüße
C.E.M.
Verkauf vermietetes Haus: Abschreibung als Gewinn steuerpflichtig?
15. Dezember 2005
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Frage vom 15. Dezember 2005 | 22:41
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkauf vermietetes Haus: Abschreibung als Gewinn steuerpflichtig?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2005 | 08:59
Von
Status: Unbeschreiblich (44676 Beiträge, 15919x hilfreich)
Ja, sowas gibt es, aber nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren.
Die ist aber bei Dir abgelaufen, so dass ein Gewinn in dieser Form nicht versteuert werden muss.
#2
Antwort vom 17. Dezember 2005 | 15:43
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
Jouph so hatte ich mir das auch gedacht - vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ausgerechnet ein Makler hat mir da etwas anderes erzählt und mich damit verunsichert.
Und jetzt?
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