Verkauf von Lizenzen - Nutzungsrechten / EU MwSt Regelung elektronische Dienstleistungen

26. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
choosies
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Verkauf von Lizenzen - Nutzungsrechten / EU MwSt Regelung elektronische Dienstleistungen

Guten Tag,

Fällt der Verkauf von Lizenzen (Einräumung von Nutzungsrechten) unter die
neue EU MwSt Regelung für elektronische Dienstleistungen aus dem Jahr 2015?
Kunden (B2B & B2C) aus der EU und dem Nicht-Eu Ausland sollen Musik auf einem eigenen Download Portal herunterladen können und erwerben mit dem Kauf die gewünschte Lizenz z.B. das Nutzungsrecht die heruntergeladene
Musik im Rahmen eines Imagefilms verwenden zu dürfen.

Was muss ich als Anbieter (aktuell Kleinunternehmer) hier beachten? Oder was kommt aus steuerlicher
Sicht / Verwaltungsaufwand etc auf mich zu? Als Kleinunternehmer darf ich ja keine Umsatzsteuer ausweisen.
Kann ich als Kleinunternehmer ein solches Projekt (Verkauf von Lizenzen ins EU und Nicht-EU Ausland) überhaupt realisieren?

Vielen Dank für die Hilfe.

MfG

Choosies

-- Editier von choosies am 26.02.2016 18:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Sie stellen die Rechnungen aus genauso wie sie das vorher gemacht haben- ohne Umsatzsteuer. Dabei werden diese Umsätze nicht bei der Bemessung von Grenze von 17.500 Euro berücksichtigt da es sich um die nicht steuerbare Umsätze handelt. Das Runterladen von Musik gehört zu den Leistungen nach par.3a Abs.5 Nr.3 Ustg. ( auf dem elektr.Weg erbrachte Leistungen)

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#2
 Von 
choosies
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Nach der neuen Richtlinie muss sich jeder Unternehmer, der digitale Inhalte EU-weit anbietet,mit steuerrechtlichen Fragen und Meldepflichten in jedem EU-Land befassen. Müsste ich in der Praxis tatsächlich in 28 EU Mitgliedstaaten meiner Meldepflicht nachkommen?

Ist es in meinem Fall möglich zur Vereimfachung am Mini-One-Stop-Shop Verfahren teilzunehmen? Soweit ich weiss ist das als Kleinunternehmer nicht möglich oder?

Dazu kommt noch das die Kleinunternehmerregelung nicht für das Ausland gilt, das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Was bedeuted diese Entscheidung konkret für meinen Fall?

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