Liebe Experten,
ich möchte mich mit einem Nebengewerbe als Kleinunternehmer selbstständig machen. Es sollen Waren aus Deutschland ausschließlich in Länder wie Polen (EU), aber auch Nicht-EU Länder wie Ukraine, Kirgisistan verkauft werden. Einkaufen werde ich die Waren in D ausschließlich von Händlern (Netto + 19%Ust). Verkauf erfolgt ebenfalls ausschließlich an Händler.
Der Umsatz wird schätzungsweise 17.500€ p.a. nicht übersteigen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Macht es Sinn, sich als Kleinunternehmer (Rechtsform Einzelunternehmen) anzumelden, wenn ausnahmslos mit Händlern agiert wird? Oder doch so anmelden, dass man die Umsatzsteuer abführen und wiederholen kann?
2. Sollte ich die Ust-IdNr. für Rechnungen ins Ausland nutzen oder kann ich das auch mit der "normalen" Steuernummer abwickeln? Die Preise wären somit natürlich netto.
3. Darf ich als Kleinunternehmen meine Firma so nennen? Flux Trading, Inh. Fred Feuerstein? Oder wie müsste es richtig lauten?
Wäre super, wenn sich jemand fachmännisch dazu äußern könnte.
Vielen Dank euch
Verkauf von Ware als Kleinunternehmer in Nicht-EU Länder + Rechtsform
22. März 2019
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Frage vom 22. März 2019 | 00:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Ware als Kleinunternehmer in Nicht-EU Länder + Rechtsform
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#1
Antwort vom 22. März 2019 | 08:44
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Hi,
1. nein, gerade in deinem Fall macht es überhaupt keinen Sinn sich als KU anzumelden. Besser gesagt-es macht den Sinn auf KU zu verzichten.
2. Die Ustd-Nr. solltest du natürlich vom Fa. holen und in allen Ausgangsrechnungen ausweisen.
#2
Antwort vom 22. März 2019 | 08:52
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 32x hilfreich)
Zitat:Wäre super, wenn sich jemand fachmännisch dazu äußern könnte.
Dafür würde ich einen Steuerberater aufsuchen.
zu 1.) geht beides, wegen Vorsteuerabzug bei igL und Ausfuhren könnte günstiger sein auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Nachteil wäre u.a. der höhere Verwaltungsaufwand.
Das kann aber der Fachmann berechnen.
zu 3.) Ich verstehe die Frage nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. März 2019 | 01:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:zu 3.) Ich verstehe die Frage nicht.
Habe im Internet gelesen, dass es für Kleinunternehmer Vorgaben gibt, wie der Firmennamen lautet darf. Also dass Vor-/Nachname den Firmennamen bilden. Stimmt das?
#4
Antwort vom 23. März 2019 | 11:23
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Zitat3. Darf ich als Kleinunternehmen meine Firma so nennen? Flux Trading, Inh. Fred Feuerstein? Oder wie müsste es richtig lauten? :
Ja, dies ist aber unabhängig von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Entscheidend ist, dass Ihr Name neben der Unternehmensbezeichnung hervorgeht.
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