Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche

10. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mechaniker
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche

Hallo,
ich hätte hier mal ein kleines Anliegen in Sachen Steuerrecht.
Ich habe vor ca. vier Jahren als Pflichtteilsberechtigter nach dem Tod meines Vaters ein kleine Wiese (ca. 2000 qm) bekommen, d.h. eigentlich hat sie mein Bruder bekommen, da er Erbe war. Ich war nur pflichtteilsberechtigt und einigte mich aber mit meinem Bruder, dass er noch einen Teil des Bargeldes bekommt und mir dafür die Wiese überschrieben wird.
Diese Wiese ist kein Bauland, sondern ist landwirtschaftliche Nutzfläche. Mein Vater hatte aber keine Landwirtschaft, er hatte auch nie ein Gewerbe angemeldet. Er hat diese Wiese in den 80iger Jahre von einem Bauern abgekauft. Ich betreibe auch keine Landwirtschaft und habe demnach auch kein Gewerbe angemeldet, d.h. ich besitze die Wiese als Privatperson.
Meine Frage ist nun, ich habe von einem örtlichen Bauern ein Angebot für die Wiese bekommen und werde sie ihm auch verkaufen. (Was soll ich mit der Wiese auch). Muß ich den Kaufpreis versteuern und wenn ja, mit welchem Steuersatz habe ich zu rechnen? Gibt es hier auch so etwas wie einen Freibetrag?

Bin für jede Antwort Dankbar,
R.L.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

M.E. haben wir hier einen steuerpflichtigen Vorgang i.R. eines privaten Veräußerungsgeschäftes.

Die Wiese wurde auch vom Vater immer im Privatvermögen gehalten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb scheiden daher aus. Für ihn wäre die Spekulationsfrist von 10 Jahren abgelaufen. Dasselbe hätte auch für den Bruder als Erben gegolten, da er als Erbe in die Fußstapfen des Vaters getreten ist, was die Frist anging. Der Bruder hat die Wiese nun an den fragesteller veräßert. Dementsprechend begann zu diesem Zeitpunkt eine neue 10 Jahres Frist.

Steuerpflichtig ist der Gewinn, d.h. der Überschuss des Verkaufserlöses über die Anschaffungskosten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mechaniker
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Aha, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das würde sich ja dann noch im "erträglichen" Rahmen halten.

MfG
R.L.

0x Hilfreiche Antwort

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