Hallo, wir haben trennungsbedingt unser Haus verkauft, weniger als 10 Jahre nach dem Erwerb. Wir hatten eine Einliegerwohnung vermietet, sodass hierfür ggf. "Spekulationssteuer" anfällt. Die Frage ist jetzt, wie man den Verkaufsgewinn berechnet. Steuerlich wird ja zwischen Gebäudeanteil und Bodenanteil unterschieden. Zählt zum Anteil der Einliegerwohnung auch ein Anteil am Boden, und geht es dabei nur um die Fläche der Wohnung selbst oder auch um einen Anteil an der unbebauten Fläche? Es war nur die Wohnung vermietet, kein Anteil am Garten. Kann man so argumentieren? Hat jemand Erfahrungen? Es wäre sehr hilfreich, einen Tipp zu bekommen.
Verkaufserlös Einliegerwohnung Berechnung für Spekulationssteuer
12. Mai 2022
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Frage vom 12. Mai 2022 | 17:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkaufserlös Einliegerwohnung Berechnung für Spekulationssteuer
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#1
Antwort vom 12. Mai 2022 | 23:01
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatZählt zum Anteil der Einliegerwohnung auch ein Anteil am Boden, :
Ja!
Zitatgeht es dabei nur um die Fläche der Wohnung selbst oder auch um einen Anteil an der unbebauten Fläche? :
M.E. ja.
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