Ich habe eine anerkannte Zweitwohnung am Arbeitsort und die Kosten dafür setze ich ab. Nun möchte ich mir eine andere Whg. suchen, da der Vermieter immer weniger Investiert. Kann ich die Umzugskosten nun auch ein zweites Mal absetzen?
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Verlegung Zweitwohnung Umzug absetzen
11. März 2013
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Frage vom 11. März 2013 | 20:15
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 50x hilfreich)
Verlegung Zweitwohnung Umzug absetzen
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#1
Antwort vom 12. März 2013 | 12:10
Von
Status: Wissender (14562 Beiträge, 4501x hilfreich)
Hallo,
quote:Dann dürfte der Umzug wohl nicht berufbedingt sein, du wohnst ja offenbar schon in der Nähe (oder bringt die neue Wohnung eine nennenswerte Zeitersparnis? - 1 Stunde ist hier regelmäßig die Vorgabe).
Zweitwohnung am Arbeitsort
Bestimmte Umzugskosten zählen jedoch als haushaltsnahe Dienstleistungen, um auch mal was prositives zu sagen. Wichtig ist dabei insbesondere die unbare Zahlung.
quote:Und was soll das jetzt? Das ist ersten sicherlich kein Grund, die Allgemeinheit mit den Umzugskosten zu belasten, und zweitens ein Mietrechtsproblem.
da der Vermieter immer weniger Investiert
Stefan
#2
Antwort vom 13. März 2013 | 19:14
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 50x hilfreich)
Klingt aber nicht logisch. Abgenommen ich gebe die Zweitwohnung dann auf, ziehe für einen Tag in die Heimat und ziehe von dort wieder an den Arbeitsort. Dann wäre es ja berufsbedingt und kann den Umzug, der aufgrund der größeren Entfernung teurer ist, absetzen...
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#3
Antwort vom 13. März 2013 | 19:27
Von
Status: Wissender (14562 Beiträge, 4501x hilfreich)
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>... ziehe für einen Tag ... <hr size=1 noshade>Das wäre aber ziemlich sicher als Gestaltungsmissbrauch zu werten (§42 AO ).
Genauso darf beispielsweise ein Münchner nicht für einen Tag nach Nürnberg ziehen und dann wieder zurück, um den Staat an den Umzugskosten ins Nachbarhaus zu beteiligen.
Stefan
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