Verlust / Gewinn

25. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
3210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust / Gewinn

Ich habe beim CFD Trading bei Plus500 viel Geld verloren. Eigentlich ging ich davon aus, dass ich den Nettoverlust von knappen 15000€ anrechnen lassen kann. Nun erklärte man mir, das ich meinen Gewinn mit dem Verlusten verrechnen muss. Ich habe 73500€ einbezalht und 58500€ ausbezahlt. Also quasi das Geld immer wieder hin und her geschoben. Wieviel Gewinn und Verlust ich habe kann ich gerade nicht berechnen. Ungefähr müsste es 70000€ Gewinn und 90000€ Verlust sein. Ist es richtig, den Gewinnit dem Verlust zu verrechnen oder geht es da nur um den Netto Gewinn/Verlust ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1219x hilfreich)

Der Saldo innerhalb des Kalenderjahres ist möglich.
Ist dieser negativ, fallen natürlich keine Steuern an. Allerdings können verbleibende Verluste nur mit Gewinnen in anderen Jahren verrechnet werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
3210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur um sicher zu gehen ich kann die 15000€ Verlust nur mit Gewinn gegenrechen. Wenn ich keinen Gewinn habe kann oder muss in der Steuerklärung nichts eintragen?
Den Gesamten Gewinn und Verlust muss ich nicht zusammen rechen und eintragen

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von 3210):
Wenn ich keinen Gewinn habe kann oder muss in der Steuerklärung nichts eintragen?

Nein, dann können Sie den Verlust aber auch in späteren Jahren nicht verrechnen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
3210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In welcher Zeile in der Anlage KAP trage ich die 15000€ ein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48383 Beiträge, 17071x hilfreich)

Beim CFD Trading können maximal 20.000€ Verluste gegengerechnet werden.

Es muss somit der Gewinn von 58.500€ und der Verlust von 73.500€ eingetragen werden.

Der verbleibende Gewinn in Höhe von 38.500€ muss versteuert werden. Der verbleibende Verlust von 53.500€ wird vorgetragen.

Zitat (von Cybert):
Der Saldo innerhalb des Kalenderjahres ist möglich.

Das trifft nicht zu (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG).

-- Editiert von User am 25. Mai 2024 17:10

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1219x hilfreich)

Stimmt, seit 2021 wurde gesetzlich eine Verlustbeschränkung aufgenommen. Mea culpa!
Gegen den anschließenden Steuerbescheid sollte unter Hinweis auf die anhängige Revision vor dem BFH (Az.: IX R 18/23) Einspruch eingelegt werden.
Ggf. mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dann muss man zwar die Steuern auf den Gewinn zunächst nicht zahlen, sollte der BFH aber gegen einen entscheiden, muss man später Zinsen auf diesen Betrag zahlen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
3210
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ganze wird mit 25% verteuert
Ist das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von 3210):
Das ganze wird mit 25% verteuert
Ist das richtig?

Ja, ggf. zzgl. SolZ und KiSt

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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