Verlust aus Vermietung auf mehrere Jahre verteilen?

19. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)
Verlust aus Vermietung auf mehrere Jahre verteilen?

Aufgrund diverser Kosten ist im Anschaffungsjahr ein großer Verlust aus Vermietung und Verpachtung entstanden. Kann ich diese auch auf mehrere Jahre verteilen, sodass diese nicht in dem einen Jahr komplett mit dem Einkommen verrechnet werden sondern in 2-3 Jahren das zu versteuernde Einkommen reduziert?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Kann ich diese auch auf mehrere Jahre verteilen, sodass diese nicht in dem einen Jahr komplett mit dem Einkommen verrechnet werden sondern in 2-3 Jahren das zu versteuernde Einkommen reduziert?

Nein, Ausnahme: Die Anschaffungskosten inkl. Makler und GrESt, die durch die AfA ohnehin verteilt werden und Erhaltungsaufwendungen (§ § 82b EStDV). Betragen diese innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung mehr als 15% der Anschaffungskosten des Gebäudeanteils, sind sie ebenfalls mit den Anschaffungskosten abzuschreiben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das hängt von der Art und der Höhe der Kosten ab.

Denkbar ist dabei, dass es sich bei den Kosten um anschaffungsnahe Herstellungskosten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG handelt, die dann ohnehin zusammen mit den Anschaffungskosten des Gebäudes über 50 Jahre abgeschrieben werden müssen.

Falls die Kosten weniger als 15% der Anschaffungskosten betragen ist auch eine Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 82b EStDV denkbar.

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#3
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Hauptkosten entstehen durch Abschreibung eines Teilgebäudes wegen Abriss.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Das dürfte auf die Art der Kosten ankommen und ob es sich um eine Firma oder privat handelt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Private Grundstücksgemeinschaft (gesonderte und
einheitliche Feststellung
von Besteuerungsgrundlagen)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Die Hauptkosten entstehen durch Abschreibung eines Teilgebäudes wegen Abriss.

Wenn das Gebäude mit Abbruchabsicht erworben wurde, handelt es sich um Anschaffungs- bzw.Herstellungskosten des neu errichteten Wirtschaftgutes.

Zitat:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/einkommensteuer-richtlinien-amtliche-hinweise-2020-h-64-aufwendungen-im-zusammenhang-mit-einem-grundstueck_idesk_PI20354_HI14458713.html


Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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