Hi...
wir werden in ein Haus meiner Eltern ziehen und ca. 70% der ortsüblichen Miete zahlen. Bevor wir einziehen wird eine neue Küche und ein neues Bad eingebaut. Daraus resultieren dann dieses Jahr negative Mieteinnahmen. Wird dieser negative Betrag von den anderen (noch vorhandenen, aus anderen Objekten) Mieteinnahmen abgezogen?
Danke für die Antwort
Verlust durch Renovierung trotz Mieteinnahmen, was macht das FA damit?
8. Januar 2004
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Frage vom 8. Januar 2004 | 14:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust durch Renovierung trotz Mieteinnahmen, was macht das FA damit?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2004 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Da zum Zeitpunkt der Renovierung eine Vermietungsabsicht besteht, können diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Selbst wenn keine weiteren Mieteinnahmen vorhanden wären, ist dies der Fall. Es entstehen dann negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die dann von anderen positiven Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) abgezogen werden können.
Wenn dabei insgesamt negative Einkünfte entstehen, können sie als Verlustvortrag oder Verlustrücktrag in das nächste oder das vorangegangene Kalenderjahr geschoben werden.
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