Hallo!
Ich habe Verluste aus selbstŠndiger TŠtigkeit und beabsichtige zu heiraten. Mein Partner hat positive EinkŸnfte. Kšnnen meine Verluste (die vor der Eheschliessung entstanden sind) mit den positiven EinkŸnften meines Mannes steuerlich verrechnet werden?
Danke fŸr die Auskunft!
Herzliche GrŸsse
VerlustŸbernahme bei Eheschliessung
4. Dezember 2006
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Frage vom 4. Dezember 2006 | 17:18
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
VerlustŸbernahme bei Eheschliessung
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2006 | 17:20
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 12x hilfreich)
Ja, wenn du einen Verlustfeststellungsbescheid erhalten hast.
Gruß
der Petz
#2
Antwort vom 4. Dezember 2006 | 17:30
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank!
Gibt es da irgendwie ein Zeitlimit, vom Feststellungsbescheid an (die Verluste sind fŸr die Jahre 1999 bis 2004 festgestellt) gerechnet wie viele Jahre lang ich den Verlust vortragen bzw. verteilen kann (der Verlust ist amtlich festgestellt). Z.b. geht das noch wenn wir in 2007 heiraten? oder auch noch spŠter?
Weiss jemand hierfŸr eine REchtsquelle?
Danke!
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#3
Antwort vom 4. Dezember 2006 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
Der Verlust muss jedes Jahr erneut auf das nächste Jahr durch einen entsprechenden Antrag vorgetragen werden. Dann geht das quasi unbegrenzt.
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