VerlustŸbernahme bei Eheschliessung

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
pumuckl5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
VerlustŸbernahme bei Eheschliessung

Hallo!

Ich habe Verluste aus selbstŠndiger TŠtigkeit und beabsichtige zu heiraten. Mein Partner hat positive EinkŸnfte. Kšnnen meine Verluste (die vor der Eheschliessung entstanden sind) mit den positiven EinkŸnften meines Mannes steuerlich verrechnet werden?

Danke fŸr die Auskunft!
Herzliche GrŸsse

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petz
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, wenn du einen Verlustfeststellungsbescheid erhalten hast.

Gruß

der Petz

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pumuckl5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank!
Gibt es da irgendwie ein Zeitlimit, vom Feststellungsbescheid an (die Verluste sind fŸr die Jahre 1999 bis 2004 festgestellt) gerechnet wie viele Jahre lang ich den Verlust vortragen bzw. verteilen kann (der Verlust ist amtlich festgestellt). Z.b. geht das noch wenn wir in 2007 heiraten? oder auch noch spŠter?
Weiss jemand hierfŸr eine REchtsquelle?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Verlust muss jedes Jahr erneut auf das nächste Jahr durch einen entsprechenden Antrag vorgetragen werden. Dann geht das quasi unbegrenzt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen