Verlustbescheinigung - Aktien!

30. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
visitorz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustbescheinigung - Aktien!

Hallo,

ich habe im Jahr 2015 mein Depot bei einem inländischen Broker geschlossen und eine Verlustbescheinigung (Aktien) für das Kalenderjahr 2015 erhalten.

Die ausgewiesenen Verluste (Zeile 10 Anlage KAP und Zeile 11 Anlage KAP) möchte ich in meiner Steuererklärung für das Jahr 2015 angeben um diese für die Folgejahre mit meinen Gewinnen zu verrechnen.

Im Jahr 2016 habe ich weder Gewinne noch Verluste aus Aktien erzielt.
Im Jahr 2017 und 2018 habe ich Gewinne aus Aktien erhalten.

Wie werden jetzt die Verluste aus 2015 mit den Gewinnen der nachfolgenden Jahre genau verrechnet?

Muss ich die Verluste aus der Verlustbescheinigung 2015 in den nachfolgenden Steuererklärungen (2016, 2017, 2018) wieder angeben und selbst mit den Gewinnen verrechnen bis sie aufgebraucht sind oder regelt das Finanzamt das automatisch bzw. stehen die noch anrechenbaren Verluste auf Gewinne für die Folgejahre auf den jeweiligen Steuerbescheiden (2016, 2017, 2018)?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

-- Editiert von visitorz am 30.12.2018 15:48

-- Editiert von visitorz am 30.12.2018 15:52

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Wie werden jetzt die Verluste aus 2015 mit den Gewinnen der nachfolgenden Jahre genau verrechnet?

Muss ich die Verluste aus der Verlustbescheinigung 2015 in den nachfolgenden Steuererklärungen (2016, 2017, 2018) wieder angeben und selbst mit den Gewinnen verrechnen bis sie aufgebraucht sind oder regelt das Finanzamt das automatisch bzw. stehen die noch anrechenbaren Verluste auf Gewinne für die Folgejahre auf den jeweiligen Steuerbescheiden (2016, 2017, 2018)?

Die Verluste werden auf den 31.12.2015 gesondert festgestellt. Hierfür gibt es einen eigenen Bescheid. Die Verrechnung in den Folgejahren erfolgt dann automatisch. Für jedes nachfolgende Jahr gibt es einen weiteren Verlustfeststellungsbescheid, bis der Verlust verbraucht ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Wie werden jetzt die Verluste aus 2015 mit den Gewinnen der nachfolgenden Jahre genau verrechnet?

Muss ich die Verluste aus der Verlustbescheinigung 2015 in den nachfolgenden Steuererklärungen (2016, 2017, 2018) wieder angeben und selbst mit den Gewinnen verrechnen bis sie aufgebraucht sind oder regelt das Finanzamt das automatisch bzw. stehen die noch anrechenbaren Verluste auf Gewinne für die Folgejahre auf den jeweiligen Steuerbescheiden (2016, 2017, 2018)?

Die Verluste werden auf den 31.12.2015 gesondert festgestellt. Hierfür gibt es einen eigenen Bescheid. Die Verrechnung in den Folgejahren erfolgt dann automatisch. Für jedes nachfolgende Jahr gibt es einen weiteren Verlustfeststellungsbescheid, bis der Verlust verbraucht ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
visitorz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort :) .

Das finde ich sehr löblich vom Finanzamt, dass die Verrechnung für die Folgejahre automatisch passiert und separat in einem Verlustfeststellungsbescheid festgehalten wird.

Es ist richtig, dass ich dann nur für die Steuererklärung 2015 (nicht 2016, 2017 usw... ausnahme ich bekomme natürlich wieder eine Verlustbescheinigung von meinen Broker) im Hauptvordruck "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen muss und es ausreicht wenn ich in der Anlage KAP Zeile 5 ankreuze "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" und Zeile 10 Anlage KAP und Zeile 11 Anlage KAP ausfülle wie auf der Verlustbescheinigung 2015 angegeben?

Wann kreuzt man eigenltich "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge" an? Wenn man weniger als 25% Steuern zahlt?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Die Verluste sind in die Zeilen 10 und 11 der Anlage KAP einzutragen.

Richtig, eine Günstigerprüfung erfolgt tatsächlich, wenn der Grenzsteuersatz niedriger als 25% ist. Es kostet nichts, wenn man das Geld vorsorglich ankreuzt. ;)

-- Editiert von Cybert. am 30.12.2018 16:54

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
visitorz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Thema Grenzsteuersatz finde ich sehr interessant.
Ich habe meine Steuererklärung für 2015 durch ElsterFormular laufen lassen und es kam folgendes raus:

Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( xxxxx €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( xxxxx €) beträgt 17,00 %.

17% sind ja niedriger als 25%. Würde das denn bedeuten, dass ich auf Aktiengewinne nur 17% zahlen müsste statt 25% Abgeltungssteuer zzgl. Soli + Kirchensteuer und ich eine Rückerstattung bekommen würde?
Das wäre ja ein Traum :) .

-- Editiert von visitorz am 30.12.2018 18:22

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die 17% sind wahrscheinlich die Durchschnittsbelastung. Relevant für die Günstigerprüfung ist jedoch der Grenzsteuersatz und der dürfte deutlich über 25% liegen.

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