Verluste aus Veräusserung von Kommanditanteilen

4. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kai Mattern
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Verluste aus Veräusserung von Kommanditanteilen

Ich bin gerade hinreichend verwirrt.

Zunächst die Situation:
Ich habe zusammen mit ein paar Bekannten eine GmbH & Co KG gegründet. Ich selbst war Kommanditist und habe dort auch gearbeitet.

Nach einigen Jahren hab ich dort gekündigt - und da unsere Vereinbarung das so vorsah, meine Anteile (10.000 Euro aka 10%) an die restlichen Kommanditisten zum derzeitigen Schätzwert verkauft. Da die Gesellschaft faktisch an der Grenze zur Pleite kratzt, ist die zum Preis von 1 Euro geschehen.

Ich ging nun natürlich davon aus, dass ich diesen Verlust steuerlich geltend machen kann, da der Verlust für mich nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden kann, wie das sonst üblich wäre.

Mein Steuerberater wiederum rechnet mir hier etwas vor, was mir ausgesprochen seltsam vorkommt:

Veräußerungserlös 1,00
zzgl. Verlustausgleichskonto 14.175,96
abzgl. Anschaffungskosten 10.000
Vorläufiger Veräußerungsgewinn 4.176,96

abzgl. Festgestellte verrechenbare Verluste n. § 15a (2) EStG 0,00

Einlage Kaufpreis -1,00
abzgl. Zahlung GewSt 2010 v. 07.03.12 -1.976,00
(Verlustverrechnung) LV-Abrg. - Gehalt 02/12 -3.130,75
= -5.107,75

Veräußerungsverlust -930,79

Ich habe bereits die Frage an den Steuerberater gestellt - dieser hat sich aber seit Wochen nicht zurück gemeldet (es ist der gleiche Steuerberater der Gesellschaft)

Fragen:
- Ist es korrekt, dass das Verlustausgleichskonto einfach so als Gewinn gewertet wird, wenn gleichzeitig ein endgültiger Verkauf der Anteile stattfindet? Müsste nicht der Käufer die Rechtsnachfolge antreten - und somit der Verlust in der Firma auf dessen Verlustausgleichskonto gebucht werden?

- Ich wundere mich etwas über (Verlustverrechnung) LV-Abrg. - Gehalt 02/12. Ich habe dort zum 31.12.2011 gekündigt. Und in den Folgemonaten kein Gehalt erhalten. Gibt es irgendetwas was beim Ausscheiden eines Kommanditisten irgendwie dazu passen würde?

Edit: Es hat sich heraus gestellt, dass dies, ich zietiere:

"es handelt sich um einen Rückkauf Direktversicherung - LV1871. Wurde als Verlustausgleich gebucht und versteuert.
Steuer kriegst Du vom FA zurück"

Frage wäre also, warum das als positiver Bruttolohn auf mich gebucht wurde. Ist das legal?

Aber vor allem die Frage Nr 1 macht mir Kopfzerbrechen.

Ich bin über jeden Tipp Dankbar - und sei es, das Ganze einem Experten zu übergeben, so dass der Fall noch einmal in der Tiefe angeschaut wird.

-- Editiert Kai Mattern am 05.05.2014 09:33

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