Hi,
man findet überall die Option des Verlustvortrages. Aber wie sieht dieser nun praktisch aus?
Ich habe etwa 2.500 EUR Verluste im Bereich Vermietung und Verpachtung gemacht. Ich liege mit meinen Einkünften unter dem Steuerfreibetrag. Ich habe u.a. Lohn für mehrere Jahre bezogen und dort liege ich auch mit dem 1/5 Betrag unter dem Grundfreibetrag. Kann ich nun einen Teil des Verlustes in das Folgejahr übertragen, der vom Finanzamt so gewählt wird, dass ich unter dem Grundfreibetrag komme?
Oder gilt der Verlustübertrages in das Folgejahr nur dann, wenn ich bei einem Gesamteinkommen von 0 ankommen würde?
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Verluste im Bereich Vermietung ins Folgejahr?
5. Oktober 2012
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Frage vom 5. Oktober 2012 | 12:48
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Verluste im Bereich Vermietung ins Folgejahr?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2012 | 13:05
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Ok, hat sich gerade erledigt. Ich müsste insgesamt quasi konkurs gehen.
Könnte ich alternativ die Sanierungskosten über mehrere Jahre abschreiben? Wenn ich diese über 2 Jahre abschreiben könnte, würde es passen.
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#2
Antwort vom 5. Oktober 2012 | 14:08
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
Erhaltungsaufwand kann unter den Voraussetzungen des § 82b EStDV verteilt werden.
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