Hallo zusammen,
ich hoffe es wird nicht zu chaotisch, da sich in meinem Fall die Arbeit zweier Finanzämter etwas überschnitten hat. Vielleicht kurz zu meinem Fall:
Ich habe von 2010 bis 2015 studiert. In 2016 habe ich eine freiwillige Steuererklärung für 2014 und 2015 abgegeben. Das zuständige Finanzamt in meinem langjährigen Wohnort zeigte sich insgesamt sehr zickig. Es hat meinen Einspruch für 2015 zwar erhalten, man wollte mir nichts anrechnen, aber hat diesen dann erstmal über ein Jahr (!) liegen lassen und ihm schließlich erst Ende 2017 stattgegeben. Zwischenzeitlich war ich umgezogen und musste die Steuererklärung für 2016 abgeben, deren Bescheid tatsächlich davor bei mir einging. Außerdem habe ich meinem neuen Finanzamt eine Verlustfeststellung für die Jahre 2010-2013 durchführen lassen. Seit 2018 habe ich die Bescheide hier. Es fehlt also quasi der Verlustvortrag in dem Bescheid für 2014 und entsprechend dann auch in 2015 und 2016.
Wie kann ich nun den entstehenden Verlustvortrag geltend machen? Ist das überhaupt noch möglich? Falls ja, muss ich dies per formloser Nachricht anstoßen?
Ich danke Euch vielmals!
Verlustfeststellung wie anrechnen lassen
22. Mai 2018
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Frage vom 22. Mai 2018 | 00:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustfeststellung wie anrechnen lassen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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