Hallo,
Ich habe eine Frage zum Verlustrücktrag.
Ich habe 2021 hohe Kryptogewinne erzielt, die ja unter die privaten Veräußerungsgeschäfte fällt und unterjährig mit dem Einkommensteuersatz besteuert wird.
Diese Steuern darauf habe ich nach Erhalt des Bescheides entrichtet.
die Erklärung für 2022 habe ich noch nicht abgegeben, für 2022 habe ich aber einen Verlust, der höher ist als meine Gewinne aus 2021 in der gleichen Kategorie, also Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Nun meine Frage, da ich im Internet keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe:
Wird das Finanzamt automatisch den Verlustrücktrag für die Einkommensart vornehmen, und ich erhalte dann die entsprechende Steuererstattung mit der Einkommensteuererklärung 2022 oder muss ich selbst noch irgendwie tätig werden oder den Verlustrücktrag gesondert beantragen? Der Verlust ist ja ersichtlich n den privaten Veräußerungsgeschäften eingetragen.
Vielen Dank im voraus für die Erweiterung meines geistigen (Steuer) Horizontes
Verlustrücktrag - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
15. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2023 | 18:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustrücktrag - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 15. Juni 2023 | 18:55
Von
Status: Master (4578 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatWird das Finanzamt automatisch den Verlustrücktrag für die Einkommensart vornehmen, und ich erhalte dann die entsprechende Steuererstattung mit der Einkommensteuererklärung 2022 oder muss ich selbst noch irgendwie tätig werden oder den Verlustrücktrag gesondert beantragen? :
Es muss eine Steuererklärung gemacht und der Verlust bescheinigt sein. Woher soll das Finanzamt es sonst wissen?
Dann erfolgt der Rücktrag automatisch nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG.
#2
Antwort vom 15. Juni 2023 | 19:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs muss eine Steuererklärung gemacht und der Verlust bescheinigt sein. Woher soll das Finanzamt es sonst wissen? :
Dann erfolgt der Rücktrag automatisch nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG.
Danke für die schnelle Antwort!
Das bedeutet sobald ich die Erklärung für 2022 mit den Verlusten eingereicht habe und diese "offiziell" sind, erfolgt der Verlustrücktrag für 2021 automatisch?
MfG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Juni 2023 | 19:56
Von
Status: Master (4578 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatDas bedeutet sobald ich die Erklärung für 2022 mit den Verlusten eingereicht habe und diese "offiziell" sind, erfolgt der Verlustrücktrag für 2021 automatisch? :
Ja.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.639
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten