Verlustrücktrag - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

15. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Schankara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustrücktrag - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Verlustrücktrag.

Ich habe 2021 hohe Kryptogewinne erzielt, die ja unter die privaten Veräußerungsgeschäfte fällt und unterjährig mit dem Einkommensteuersatz besteuert wird.

Diese Steuern darauf habe ich nach Erhalt des Bescheides entrichtet.

die Erklärung für 2022 habe ich noch nicht abgegeben, für 2022 habe ich aber einen Verlust, der höher ist als meine Gewinne aus 2021 in der gleichen Kategorie, also Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Nun meine Frage, da ich im Internet keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe:

Wird das Finanzamt automatisch den Verlustrücktrag für die Einkommensart vornehmen, und ich erhalte dann die entsprechende Steuererstattung mit der Einkommensteuererklärung 2022 oder muss ich selbst noch irgendwie tätig werden oder den Verlustrücktrag gesondert beantragen? Der Verlust ist ja ersichtlich n den privaten Veräußerungsgeschäften eingetragen.

Vielen Dank im voraus für die Erweiterung meines geistigen (Steuer) Horizontes :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4578 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Schankara):
Wird das Finanzamt automatisch den Verlustrücktrag für die Einkommensart vornehmen, und ich erhalte dann die entsprechende Steuererstattung mit der Einkommensteuererklärung 2022 oder muss ich selbst noch irgendwie tätig werden oder den Verlustrücktrag gesondert beantragen?

Es muss eine Steuererklärung gemacht und der Verlust bescheinigt sein. Woher soll das Finanzamt es sonst wissen?
Dann erfolgt der Rücktrag automatisch nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schankara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Es muss eine Steuererklärung gemacht und der Verlust bescheinigt sein. Woher soll das Finanzamt es sonst wissen?
Dann erfolgt der Rücktrag automatisch nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG.


Danke für die schnelle Antwort!

Das bedeutet sobald ich die Erklärung für 2022 mit den Verlusten eingereicht habe und diese "offiziell" sind, erfolgt der Verlustrücktrag für 2021 automatisch?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4578 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Schankara):
Das bedeutet sobald ich die Erklärung für 2022 mit den Verlusten eingereicht habe und diese "offiziell" sind, erfolgt der Verlustrücktrag für 2021 automatisch?

Ja.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

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