Verlustrücktrag z. Einkommensteuer

14. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Otto Schulz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustrücktrag z. Einkommensteuer

Hallo, wer kann helfen ?

Folgende Situation: 2003 war ich Angestellter und habe nach Abzug einiger Gutschriften letztlich eine Einkommensteuer in Höhe von ca. 3.800 EUR an das Finanzamt gezahlt. Im Jahr 2004 war ich dann Selbständig und habe nun als Selbständiger nach dem Bescheid des Finanzamtes (andere Abteilung) negative Einkünfte bzw. ein Verlust in Höhe von 2.650 EUR erwirtschaftet. Hier sind meine anrechnungsfähigen Ausgaben für die private Krankenkasse, Altersvorsorge etc. noch nicht einmal berücksichtigt - angeblich ist die Anrechnungsfähigkeit bei einem Verlustrücktrag nicht möglich.
Ich hatte mit meiner Erklärung für 2004 gleich einen Verlustrücktrag auf das Jahr 2003 beantragt. Zunächst wurde von der zuständigen Lohnsteuerstelle ein völlig falscher neuer Bescheid für 2003 erlassen. d. h. letztlich auch keine Steuerrückerstattungen. Nach meinem Einspruch gegen diesen Bescheid habe ich nun einen neuen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer zum 31.12.2003 erhalten.
Jetzt ist man dazu übergegangen und hat den Verlust in Höhe von 2.650 EUR gegen die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit in 2003 gerechnet und man hat so versucht einen neuen Basiswert für die Berechnung der Einkommensteuer 2003 zu schaffen, was letztlich zu einer kleinen Steuerrückerstattung führte. Für mich ist der ganze Vorgang immer noch völlig unbegreiflich. Hier wird das wirtschaftliche bzw. steuerliche Ergebnis von zwei Jahren zusammengerechnet und das Finanzamt tut so, als wenn dieses neue wirtschaftliche bzw. steuerliche Ergebnis das eines einzigen Wirtschaftsjahres ist und berechnet die Einkommensteuer somit auch nur auf ein Jahr verteilt, d. h. nach der Steuertabelle für 12 Monate und somit für ein Jahreseinkommen in Höhe der Einkünfte 2003 - abzüglich des Verlustes aus den 12 Monaten des Jahres 2004.
Meines Erachtens liegen hier die saldierten Einkünfte für 24 Monate vor und somit können auch für die Einkommensteuerberechnung nur diese 24 Monate herangezogen werden. Es kann nicht wie im vorliegenden Fall sein, das die Anrechnung der Einkünfte für 24 Monate erfolgt, aber diese Einkünfte nach der Steuertabelle von nur 12 Monate versteuert werden.

Die ganze Sache zieht sich mittlerweile schon über mehrere Wochen und Monate hin und ich bin nur noch frustriert.

Was kann man hier machen und muß ich dies so akzeptieren?
Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.


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"Verbleibe mit freundlichen Grüssen
Otto Schulz"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

1) Rückgetragen wird immer nur der negative Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht aber Sonderausgaben (wie zB Rentenversicherungs- oder Krankenversicherungsbeiträge) oder außergewöhnliche Belastungen.

2) Der Rücktrag ins vorangegeangene Jahr bewirkt, daß dort ein zusätzlicher Verlust zu berücksichtigen ist und auf der Basis des neuen Einkommens eine neue Einkommensteuer für das Rücktragsjahr festgesetzt wird. Die Steuerfestsetzung erfolgt immer nur für ein Kalenderjahr. Das kann manchmal zu recht unbefriedigenden Ergebnissen führen.

3) Wenn man für die folgenden Jahre höhere Einkünfte erwartet, besteht aber die Wahlmöglichkeit, den Rücktrag ins vorangegangene Jahr zu reduzieren, wenn es sein muß, auch auf null. Dann ergeht ein gesonderter Verlustfeststellungsbescheid, der für das Folgejahr wirkt. Eventuell kann der Verlust dort eine wesentlich effektivere Steuerersparnis bewirken.

Dazu sollte man allerdings das erwartete Einkommen für das Folgejahr schon mal vorab abschätzen, damit man nicht vom Regen in die Traufe kommt. Wenn dort nämlich nur ein geringer Gewinn oder gar ein weiterer Verlust entsteht, hat man (zunächst) nichts davon.

Im Zweifel Steuerberater konsultieren, der über die Details anhand des Einzelfalls beraten kann.

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