Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir zum Thema Verlustverrechnung von Kapitalerträgen bei mehreren Banken weiterhelfen.
Ausgangssituation: Depot bei Bank A, Tagesgeldkonto bei Bank B.
Bei A Verlust aus dem Verkauf eines Fonds (nach 2009 gekauft). Bei Bank B kleinerer Gewinn vom Tagesgeldkonto. Gewinn bei B fällt unter den dort eingereichten Freistellungsauftrag.
Wären Depot und Konto bei einer Bank würde die Bank das ja verrechnen, aber wie ist das nun bei mehreren Banken?
Wenn nun von A keine Verlustbescheinigung beantragt wurde hat A den Verlust ja in das nächste Jahr übertragen und der Verlust wurde nicht um die Einkünfte bei B gemindert. Ist das ein Problem oder geht das in Ordnung, weil es bei verschiedenen Banken ist?
Ich meine nämlich gehört zu haben, dass Gewinne zuerst mit Verlusten verrechnet werden müssen und erst dann mit dem SparerPauschbetrag verrechnet werden dürfen. Allerdings hatte ich auch gehört, dass das nur für vom FA festgestellte Verluste gilt und nicht für die internen Verrechnungstöpfe der Banken. Wie ist nun hier die Situation?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Verlustverrechnung Kapitalerträge
24. Mai 2015
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Frage vom 24. Mai 2015 | 16:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustverrechnung Kapitalerträge
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#1
Antwort vom 29. Mai 2015 | 01:46
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
du hast alles richtig gehört.
Wenn du dir die Verluste bescheinigen lässt, werden sie vom Finanzamt vorrangig mit den Gewinnen verrechnet; u.U. verfällt dann der Sparer-Pauschbetrag.
Lässt du hingegen den Verlust bei der Bank stehen wird nichts verrechnet. Und das ist auch legal.
Grundsätzlich rate ich dazu, Verluste nicht bescheinigen zu lassen, das ist in aller Regel die bessere Wahl (aber natürlich gibt es Ausnahmen).
Stefan
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