Hallo,
je mehr ich rumsuche, desto verwirrter werde ich - vielleicht kann mir jemand einen Hinweis zu meinem Fall geben.
Ich habe
1. einen Verlust durch ein Zertifikat, gekauft 8.2007, abgelaufen 6.2009
2. einen Verlust durch ein Zertifikat, gekauft 3.2008, abgelaufen 6.2009
3. einen Gewinn durch den Verkauf von Aktien im Jahr 2011
Laut einiger Fundstellen kann man 'Altverluste aus Veräußerungen von Wertpapieren' bis Ende 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus allen Kapitalanlagen verrechnen.
Frage: Sind meine Verluste derartige 'Altverluste', d.h. kann ich sie in der Steuererklärung für 2011 mit meinem Veräußerungsgewinn verrechnen? Welche Nachweise muß ich besorgen, um meine Verluste zu beweisen?
Im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Verlustverrechnung Zertifikate
30. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2011 | 18:58
Von
Status: Student (2024 Beiträge, 1552x hilfreich)
Verlustverrechnung Zertifikate
#1
Antwort vom 31. Mai 2011 | 12:15
Von
Status: Wissender (14972 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo,
quote:Eindeutig ja, beide wurden nach alter Rechtslage gekauft (vor 2009).
Sind meine Verluste derartige 'Altverluste', d.h. kann ich sie in der Steuererklärung für 2011 mit meinem Veräußerungsgewinn verrechnen?
quote:Du hättest die Verluste 2009 erklären müssen (Anlage SO), als Nachweis reichen die Kauf- und Verkaufsunterlagen. Dann hättest du einen Feststellungsbescheid über diese Verluste bekommen.
Welche Nachweise muß ich besorgen, um meine Verluste zu beweisen?
Hast du 2009 überhaupt eine Steuererklärung gemacht?
MfG Stefan
-----------------
""
#2
Antwort vom 31. Mai 2011 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50307 Beiträge, 17600x hilfreich)
Da die Zertifikate jeweils länger als ein Jahr gehalten wurden, sind keine steuerrechtlich relevanten Verluste entstanden
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. Mai 2011 | 13:26
Von
Status: Wissender (14972 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo,
quote:Oh ja, mist, daran hatte ich nicht mehr gedacht, da gab es in grauer Vorzeit ja mal eine Spekulationsfrist, wirklich zu blöd.
Da die Zertifikate jeweils länger als ein Jahr gehalten wurden, sind keine steuerrechtlich relevanten Verluste entstanden
Und leider sind beide Zertifikate auch noch im Juni 2009 ausgelaufen, dass war kurz vor der entscheidenden Frist (vermutlich wurden sie ursprünglich extra so ausgelegt, um steuerfrei zu bleiben, das gilt dann aber auch für Verluste).
MfG Stefan
-----------------
""
#4
Antwort vom 31. Mai 2011 | 23:03
Von
Status: Student (2024 Beiträge, 1552x hilfreich)
Das ist zwar nicht meine Wunschantwort, aber es passt zur Mehrzahl meiner Fundstellen.
Danke für eure Infos!
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.439
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten