hallo,
ich habe bei bank a eine verlustbescheinigung ausgestellt, war leider ein versehen!
wenn ich diese verluste jetzt in der steuererklärung angebe werden sie ja mit gewinnen von z.b. einem anderen depot bank b verrechnet.
leider sind die gewinne bei bank a im moment gross. kann ich wenn ich das depot von bank a auf das depot bank b übertrage und die aktien dann verkauf, die gewinne mit den verlusten die ja auch damals auf bank a entstanden sind verrechnen?
danke schonmal..hoffe es war verständlich
Verlustverrechnung
Man kann die Verluste aus der Verlustbescheinigung auch mit Gewinnen aus dem Depot bei Bank A über die Steuererklärung verrechnen. Dazu müssen die Wertpapiere nicht zu Bank B übertragen werden.
verstehe ich das richtig? die verlustbescheinigung ist ja von bank a, ich kann dann über die steuererklärung noch immer die gewinne von bank a verrechnen? dachte das das dann nur noch mit gewinne einer anderen bank machbar ist.
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Nein, selbstverständlich auch mit Gewinnen der einen Bank, wie hh bereits schrieb.
danke!! das hilft mir sehr weiter!
muss ich dann von den depots eine jahressteuerbescheinigung oder erträgnisaufstellung beantragen?
Die Verlustbescheinigung gehört dabei in die Steuererklärung des Jahres in dem sie ausgestellt wurde.
Auch wenn der eigentliche Sinn der Verlustbescheinigung die Verrechnung mit Gewinnen bei anderen Banken ist, so bist Du nicht daran gehindert, eine Verrechnung mit Gewinnen bei der gleichen Bank vorzunehmen.
Du musst eine Jahressteuerbescheinigung beantragen.
-- Editiert von hh am 11.04.2018 23:06
verstehe! danke!
was ist wenn die steuererklärung schon durch ist und ich die verlustbescheinigung bei der aktuellen anhänge? wird das nicht akzeptiert? habe gehört das ist 7 jahre lang möglich.
Nach meiner Kenntnis ist das nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr bereits bestandskräftig ist. Du kannst die Verlustbescheinigung natürlich dennoch der Steuererklärung beifügen und hoffen, dass der zuständige Finanzbeamte kulant ist.
Und jetzt?
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