Verlustverrechnung

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
wowa148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustverrechnung

hallo,
ich habe bei bank a eine verlustbescheinigung ausgestellt, war leider ein versehen!
wenn ich diese verluste jetzt in der steuererklärung angebe werden sie ja mit gewinnen von z.b. einem anderen depot bank b verrechnet.
leider sind die gewinne bei bank a im moment gross. kann ich wenn ich das depot von bank a auf das depot bank b übertrage und die aktien dann verkauf, die gewinne mit den verlusten die ja auch damals auf bank a entstanden sind verrechnen?

danke schonmal..hoffe es war verständlich :)




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Man kann die Verluste aus der Verlustbescheinigung auch mit Gewinnen aus dem Depot bei Bank A über die Steuererklärung verrechnen. Dazu müssen die Wertpapiere nicht zu Bank B übertragen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wowa148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

verstehe ich das richtig? die verlustbescheinigung ist ja von bank a, ich kann dann über die steuererklärung noch immer die gewinne von bank a verrechnen? dachte das das dann nur noch mit gewinne einer anderen bank machbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5422 Beiträge, 1286x hilfreich)

Nein, selbstverständlich auch mit Gewinnen der einen Bank, wie hh bereits schrieb.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wowa148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke!! das hilft mir sehr weiter!
muss ich dann von den depots eine jahressteuerbescheinigung oder erträgnisaufstellung beantragen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Die Verlustbescheinigung gehört dabei in die Steuererklärung des Jahres in dem sie ausgestellt wurde.

Auch wenn der eigentliche Sinn der Verlustbescheinigung die Verrechnung mit Gewinnen bei anderen Banken ist, so bist Du nicht daran gehindert, eine Verrechnung mit Gewinnen bei der gleichen Bank vorzunehmen.

Du musst eine Jahressteuerbescheinigung beantragen.

-- Editiert von hh am 11.04.2018 23:06

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wowa148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

verstehe! danke!
was ist wenn die steuererklärung schon durch ist und ich die verlustbescheinigung bei der aktuellen anhänge? wird das nicht akzeptiert? habe gehört das ist 7 jahre lang möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis ist das nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr bereits bestandskräftig ist. Du kannst die Verlustbescheinigung natürlich dennoch der Steuererklärung beifügen und hoffen, dass der zuständige Finanzbeamte kulant ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.439 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.667 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.