Verlustvortrag 2011 - 2012 Masterstudium

2. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
ChrisL2701
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag 2011 - 2012 Masterstudium

Hallo ich habe folgendes Problem und bin ein wenig verzweifelt. Ich habe 2011-2012 meinen Master gemacht während der Zeit habe ich Bafög erhalten und ein Stipendium. Ich habe im Januar beim Finanzamt den Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlusts für 2011 und 2012 beantragt. Steuererklärungen wurden sind für diese beiden Jahre nicht ergangen bisher. In Anlage N habe ich alle Studienkosten als Werbungskosten angegeben. Nachweise habe ich dem Finanzamt ebenfalls zugesandt.

Ich erhielt bereits im Februar einen Bescheid für 2011 und 2012 über die Einkommenssteuererklärung. der Gesamtbetrag der Einkünfte war 0. Sonderausgaben wurden bis 4000 EUR berücksichtigt. Ich ging davon aus, das hier die Kosten nicht Verlustmäßig anerkannt wurden als Werbungskosten und legte Einspruch ein. Nun erhielt ich nochmals 2 abgeänderte Bescheide. Am Inhalt hat sich nichts geändert...es steht nur drin das sich mein Einspruch erledigt. Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem"xxxxxxx" vorläufig hinsichtlich der Abziehbrkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten....

Ich bin nun total verwirrt ich weiß echt nicht was ich da jetzt bekommen soll. Normalerweise sollte ich doch einen Verlustvortragsbescheid erhalten???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Handelt es sich denn um ein Erststudium?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ein Master kann kein Erststudium sein. Insofern: Ja, Sie sollten einen Verlustfeststellungsbescheid kriegen (bzw. 2 Bescheide). Da der Einspruch schon "erledigt" ist, bleibt dann wohl nur der Weg zum Finanzgericht.

-- Editiert von muemmel am 02.04.2018 16:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
es steht nur drin das sich mein Einspruch erledigt.


Normalerweise steht so ein Satz im Steuerbescheid nur, wenn dem Einspruch stattgegeben wurde. Daher kann ich nicht nachvollziehen, dass sich nichts geändert haben soll.

Zitat:
Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem"xxxxxxx" vorläufig hinsichtlich der Abziehbrkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten....


Das steht pauschal in jedem Steuerbescheid.

Zitat:
Normalerweise sollte ich doch einen Verlustvortragsbescheid erhalten???


Richtig, aber vielleicht kannst Du den Steuerbescheid anonymisiert hier einstellen. Dann können wir prüfen, ob eventuell ein Missverständnis vorliegt.

Alternativ kannst Du auch im Finanzamt anrufen und nachfragen, warum sich Dein Einspruch erledigt hat, wenn sich doch gar nichts geändert hat.

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