Hallo,
ich habe 2008 eine zweijährige Weiterbildung abgeschlossen, die ich 2006 begonnen hatte (Zweitstudium mit dem Ziel, meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern). Diese Fortbildung habe ich steuerlich im Jahr 2008, als ich unter dem Mindestversteuerungseinkommen von 7900 EUR lag, sowie auch im Jahr 2009 wo das gleiche knapp der Fall war, nicht angegeben.
Jetzt habe ich von der Möglichkeit gehört, dass man die Weiterbildung steuerlich eventuell auch noch in den folgenden Jahren steuerlich geltend machen kann. Stimmt das?
Die Ausgaben für die Fortbildung lagen nur zum Teil im Jahr 2008. Ein Großteil der Kosten wurde 2006 und 2007 gezahlt, in denen aufgrund von Arbeitslosigkeit keine Steuererklärung veranlagt wurde.
Die Kosten der Fortbildung beliefen sich in etwa auf der Höhe der Einkünfte aus dem Jahr 2008 und 2009. Allerdings ist die Steuer für 2008 schon gestellt, die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und noch was zu ändern ist nicht mehr gegeben. 2009 wurde gerade abgegeben.
Kann mir jemand einen fachmännischen Tip geben?
Freundliche Grüße
treatinews
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Verlustvortrag/ Fortbildung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
2006 und 2007 gezahlt, in denen aufgrund von Arbeitslosigkeit keine Steuererklärung veranlagt wurde.
Was soll das denn bedeuten ?
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danke für die erläuterung.
Mir wurde im Finanzamt gesagt, dass ich eventuell für 2007 noch eine Steuererklärung nachreichen könnte, und in den Steuererklärungen 2008 und 2009 ein Verlustvortrag korrigiert werden könnte.
Frage, wie lange ließe sich denn dieser Verlustvortrag von einem auf das andere Jahr übertragen? Oder anders, ist das, was mir aufgrund einer Rückerstattung zurückgegeben wurde, bereits mit meinen Ausgaben für die Fortbildung verrechnet?
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mit anderen worten: mein zu versteuerndes Einkommen wird durch die Werbungskosten gemildet, richtig?
Ich hätte also mehr verdienen müssen, um es angerechnet zu bekommen (?)
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