Verlustvortrag Student Auslandssemester

13. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
kyoshiro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag Student Auslandssemester

Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Frage und bitte zu entschuldigen, falls diese bereits in ähnlicher Form hier gestellt wurde.

Es geht um folgendes: Ich möchte für 2020 eine Steuererklärung einreichen. Anfang des Jahres habe ich in meinem Zweitstudium ein Auslandssemester absolviert, wofür ich gerne Flüge, Verpflegungsaufwand nach der jeweiligen Landespauschale und die dortige Miete absetzen würde. Zusätzlich kommen noch an meiner Uni in Deutschland Semestergebühren dazu. Nehm ich all diese Ausgaben, komme ich auf ca. 3.200€. Seit Herbst arbeite ich als Werkstudent und habe dabei insgesamt knappe 4.000€ Bruttoarbeitslohn verdient, was zu ca. 200€ Lohnsteuern führte. Es kommt somit also zu keinem Verlustvortrag, sondern viel mehr zu 800€ "Gewinn". Dazu folgende Fragen:

1) Bis auf die 200€ Lohnsteuer kann ich mir steuerlich für das Jahr nichts zurückholen, oder?
2) Kann man sowohl eine Steuerrückerstattung als auch einen Verlustvortrag gleichzeitig haben? Beispiel: Sagen wir meine Kosten im Auslandssemester wären 4.500€ gewesen, dann hätte ich meine 200€ Lohnsteuer zurückbekommen + 500€ VV nach 2021 übertragen können. Ist das so korrekt?
3) Ist dann meine Annahme richtig, dass es in meiner Situation nicht mal lohnt, überhaupt die ganzen Belege für das Auslandssemester zusammen zu tragen, da diese ja ohnehin für mich komplett irrelevant sind und ich diese Ausgaben auch in keinem späteren Jahr mehr steuerlich "gebrauchen" kann (?)

Ich bedanke mich im Voraus!

-- Editiert von kyoshiro am 13.03.2021 19:42




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49993 Beiträge, 17517x hilfreich)

Zitat:
1) Bis auf die 200€ Lohnsteuer kann ich mir steuerlich für das Jahr nichts zurückholen, oder?


Richtig und die bekommst Du schon deswegen zurück, weil Du unter dem Grundfreibetrag liegst.

Zitat:
2) Kann man sowohl eine Steuerrückerstattung als auch einen Verlustvortrag gleichzeitig haben? Beispiel: Sagen wir meine Kosten im Auslandssemester wären 4.500€ gewesen, dann hätte ich meine 200€ Lohnsteuer zurückbekommen + 500€ VV nach 2021 übertragen können. Ist das so korrekt?


Korrekt

Zitat:
3) Ist dann meine Annahme richtig, dass es in meiner Situation nicht mal lohnt, überhaupt die ganzen Belege für das Auslandssemester zusammen zu tragen, da diese ja ohnehin für mich komplett irrelevant sind und ich diese Ausgaben auch in keinem späteren Jahr mehr steuerlich "gebrauchen" kann (?)


Die Annahme ist richtig.

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#2
 Von 
kyoshiro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Richtig und die bekommst Du schon deswegen zurück, weil Du unter dem Grundfreibetrag liegst.

Passiert dies automatisch durch das Finanzamt oder muss ich trotzdem die Steuererklärung einreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17769x hilfreich)

Sie müssen eine Erklärung einreichen, sonst bekommen Sie nichts zurück. Aber da Sie sowieso alles wiederkriegen, müssen Sie da nicht viel reinschreiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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