Verlustvortrag Student

3. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2022 19:43:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag Student

Hallo,
bei mir ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ich habe von Januar 2021 bis September 2021 eine Midijob als Student ausgeführt und ca 500 € brutto monatlich verdient. Danach habe ich direkt eine Stelle gefunden und in den letzten 3 Monate des Jahres insg. ca. 9.000 € brutto verdient.

Nun folgende Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
1. Ist es richtig, dass ich für die Steuererklärung 2021 den Midijob ebenfalls als Einkommen aufnehmen und die entsprechende Summe angebe?
2. Die Steuererklärungen aus den Jahren 2019 und 2020 habe ich noch nicht abgegeben. Kann ich die Steuererklärung für diese beiden Jahre mit der nächsten Steuererklärung für das Jahr 2022 abgeben, um dort einen Verlustvortrag aus meiner Studentenzeit von 2019 und 2020 geltend zu machen? Hintergrund ist, dass ich für das Jahr 2021 ja vermutlich kaum, bis keine Steuern zahle werden und ansonsten der Verlustvortrag ja quasi ins Leere läuft.

Etwas kompliziert, aber ich hoffe ich habe einigermaßen verständlich erklärt.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2279 Beiträge, 1265x hilfreich)

Zitat:
Kann ich die Steuererklärung für diese beiden Jahre mit der nächsten Steuererklärung für das Jahr 2022 abgeben, um dort einen Verlustvortrag aus meiner Studentenzeit von 2019 und 2020 geltend zu machen?
Zweit- oder duales Studium ja, Erststudium nein, da dieses nur über die Sonderausgaben zu berücksichtigen ist. Sonderausgaben sind im Gegensatz zu Verlusten nicht vortragsfähig. Zudem, wenn es einen Verlustvortrag zum 31.12.2020 gäbe, wäre dieser zwingend mit den Einkünften 2021 zu verrechnen, auch wenn es sich steuerlich nicht auswirkt. Ein Wahlrecht, 2021 zu überspringen, besteht nicht.
Zitat:
Ist es richtig, dass ich für die Steuererklärung 2021 den Midijob ebenfalls als Einkommen aufnehmen und die entsprechende Summe angebe?
Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34344 Beiträge, 17771x hilfreich)

Kann ich die Steuererklärung für diese beiden Jahre mit der nächsten Steuererklärung für das Jahr 2022 abgeben, um dort einen Verlustvortrag aus meiner Studentenzeit von 2019 und 2020 geltend zu machen? Können Sie - man wird Sie dann halt auffordern, eine Erklärung für 2021 einzureichen, denn das "Überspringen" von Jahren ist nicht möglich: Der Verlust wandert immer ins FOLGEJAHR.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.02.2022 19:43:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden hilfreichen Antworten. Also besteht gar keine Möglichkeit den Verlustvortrag aus dem Studium geltend zu machen, wenn man in den letzten Monaten des Jahres anfängt zu arbeiten? Ist ja ziemlich verrückt, dass der monatliche Beginn der Arbeit über so viel Geld entscheidet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50028 Beiträge, 17525x hilfreich)

Zitat (von Lalu421):
Ist ja ziemlich verrückt, dass der monatliche Beginn der Arbeit über so viel Geld entscheidet.


Es ist nunmal steuersystematisch so, dass derjenige, der im Oktober anfängt zu arbeiten (fast) seine gesamte Steuer erstattet bekommt, während derjenige, der im Januar angefangen hat, nichts erstattet bekommt. Das kann man natürlich als ungerechtfertigten Vorteil für diejenigen einstufen, die spät im Jahr ins Arbeitsleben einsteigen.

Im konkreten Fall ergibt sich ein Jahresbruttogehalt von 14.500€, so dass es je nach Höhe der Werbungskosten und Sonderausgaben durchaus möglich ist, dass die Steuern nicht vollständig erstattet werden. Das sieht man dann ja beim Erstellen der Steuererklärung oder spätestens im Steuerbescheid. Die noch verbleiiebene Steuerlast kann man dann über den verlustvortrag aus 2020 (und 2019) erstattet bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.940 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.343 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.