Hallo,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2021 zu machen und stelle mir die Frage, ob es überhaupt Sinn macht die Erklärungen zur Verlustfeststellung anzufertigen. Ich habe schon einige Beiträge zum Thema Verlustvortrag gelesen, eine Anwendung auf meinen Fall will mir aber nicht gelingen.
Vielleicht ist hier jemand so nett und klärt mich auf.
Folgende Konstellation liegt vor:
Masterstudium von Wintersemester 2017 - Wintersemester 2021.
Der Verlust aus diesen Jahren liegt bei 5.500,- Euro.
Beginn des Referendariats im Schuldienst: 01.11.2021
Das Gehalt für die 2 Monate in 2021 lag bei 3.152,- Euro/Gesamt. Darauf hat mein Dienstherr 208,- Euro Lohnsteuer ans Finanzamt überwiesen.
Meine Frage ist nun, ob mein Verlustvortrag komplett verpufft und ich somit nur die 208,- Euro Rückerstattung bekomme oder ob ein Teil des Verlustvortrags für 2022 übernommen wird.
Wie sieht die Berechnung dazu aus.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße und einen schönen Tag
Lara-Maria
Verlustvortrag Studiengebühren bei geringem Einkommen im ersten Referendarjahr
14. Juni 2022
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Frage vom 14. Juni 2022 | 16:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag Studiengebühren bei geringem Einkommen im ersten Referendarjahr
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#1
Antwort vom 14. Juni 2022 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
Es entsteht ein verbleibender Verlustvortrag in Höhe von 3.348€, der nach 2022 vorgetragen wird. Die restlichen 2.152€ verpuffen quasi ungenutzt.
-- Editiert von hh am 14.06.2022 18:01
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