Hallo, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Frage zu meiner Steuererklärung.
Gerne würde ich wissen, ob ein Verlustvortrag geltend gemacht werden kann, wenn zwischen Erreichen des Verlustvertrages und der Geltendmachung eine berufliche Tätigkeit im Ausland stattgefunden hat.
Der Fall ist Folgender:
2013-2015: Masterstudium in Dänemark - Kosten als Verlustvortrag in Deutschland geltend gemacht
2015-2017: Berufliche Tätigkeit in Dänemark
2018: Berufliche Tätigkeit in Deutschland
Frage: Könnte ich für die Steuererklärung 2018, die Kosten aus meinem Masterstudium absetzen? Die Masterstudiumskosten wurden nicht in Dänemark geltend gemacht, da es dort nicht die Möglichkeit dafür gibt.
Über Eure Hilfe freue ich mich sehr.
Viele Grüße
Sven
Verlustvortrag Studium und beruflicher Tätigkeit im Ausland
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hi Sven,
Ich hab im Prinzip die selbe Frage wie du. Da bei dir der Fall jetzt schon etwas zurück liegt würde ich gerne wissen ob du inzwischen updates bezüglich steuerlicher Rückerstattungen für Auslandsmasterstzdiengänge herausfinden konntest.
Liebe Grüße
Fabsi
Hi Fabsi, danke für deine Nachricht. Ich konnte meine Kosten leider nicht geltend machen. Dies lag allerdings hauptsächlich daran, da ich mich in Deutschland abgemeldet und in Dänemark angemeldet hatte.
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Hi Sven,
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Sieht so aus als hätte ich diesbezüglich wenigstens etwas mehr Glück als du. Allerdings habe ich nach meinem Master in Australien 2017-18 nun für ein Jahr dort auch gearbeitet. Mein letztes Einkommen in Deutschland war im Januar 2017. Weißt du ob ich in Jetzt praktisch für 17,18 und 19 jeweils meine Verluste anrechnen kann? Ich bin wirklich aufgeschmissen was meine Steuererklärung angeht und fange auch jetzt erst an mich damit auseinanderzusetzen.
Ich vermute ja, bin mir allerdings nicht sichern. Einfach mal probieren, würde ich sagen.
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