Hallo,
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Student hat eine Ausbildung absolviert und danach noch in dieser Branche gearbeitet. 2013 hat er ein Vollzeitstudium begonnen (das Studium geht in die gleiche Richtung) und in den Semesterferien gearbeitet und blieb unter den 8.000 Euro p.a. Für die Jahre 2013 und 2014 hat er jeweils schon Steuererklärungen abgegeben. Kann er jetzt noch den Verlustvortrag für die Jahre 2013 und 2014 mit den Werbungskosten nachbeantragen? Und wie würde das aussehen? Müsste er dann die Erklärungen für 2013 und 2014 noch mal abgeben?
Grüße
Thomas
Verlustvortrag Werbungskosten Studium
20. Dezember 2015
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Frage vom 20. Dezember 2015 | 13:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verlustvortrag Werbungskosten Studium
#1
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 15:31
Von
Status: Unbeschreiblich (34344 Beiträge, 17771x hilfreich)
Für die Jahre 2013 und 2014 hat er jeweils schon Steuererklärungen abgegeben. Dann ist der Drops bereits gelutscht. Vermutlich ist das aber nicht weiter tragisch - waren die WK denn höher als die Einnahmen? Sonst gibt es nämlich gar keinen Verlust, den man vortragen könnte.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 17:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Die Werbungskosten für den Verlustvortrag wären in beiden Jahren höher als die Einnahmen.
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 17:57
Von
Status: Unbeschreiblich (34344 Beiträge, 17771x hilfreich)
Ich muß mich mal korrigieren - der lle des Zitates: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13950.xhtml?currentModule=home
-- Editiert von muemmel am 20.12.2015 17:58
#4
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 18:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke Muemmel. Das werde ich dann mal so weitergeben.
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