Hallo,
ich habe vor kurzem meine erste Steuererklärung gemacht und dabei einen Antrag auf Verlustvortrag gestellt. Das Finanzamt nimmt jedoch dazu keine Stellung, so dass ich Einspruch einlegen möchte. Vorher habe ich jedoch noch Fragen.
Zu meiner Situation:
Ich habe letztes Jahr eine normale Ausbildung – kein Studium – begonnen, so dass keine Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von meiner Ausbildungsvergütung abgeführt wurden.
Vor Beginn der Ausbildung habe ich in 2018 4 Monate gejobbt. In dieser Zeit wurden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (insgesamt 150 EUR) abgeführt.
Meine gesamten Einkünfte in 2018 waren geringer als der „Steuergrundfreibetrag".
Ich habe in der Steuererklärung Werbungskosten (Wegekosten, Schulbücher, Bewerbungskosten, etc.) geltend gemacht, um einen Verlustvortrag feststellen zu lassen. Diesen möchte ich „verrechnen" lassen, sobald ich die Ausbildung beendet habe und mein Einkommen über dem „Steuergrundfreibetrag" liegt.
Meine Werbungskosten (230 EUR) waren höher als die gezahlten Steuern (150 EUR) jedoch niedriger als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – 1,0 TEUR.
Ich habe also die gezahlten Steuern aus den Monaten in denen ich vor der Ausbildung gejobbt habe erstattet bekommen.
In der Steuererklärung steht, dass anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen wurde.
Für mich ergeben sich also folgende Fragen:
1. Bei einem Verlustvortrag sollten doch meine Werbungskosten (230 EUR) voll als Verlust angerechnet werden, da mein Einkommen unter dem „Steuergrundfreibetrag" lag, oder ?
2. Oder ist der Verlustvortrag dann die Differenz zwischen meinen Werbungskosten (230 EUR) und den gezahlten Steuern (150 EUR), also Verlustvortrag = 80 EUR ?
3. Wenn ich über mehrere Jahre über die Werbungskosten nicht mehr als 1,0 EUR Werbungskosten = Verluste vortragen kann, dann brauche ich die Verluste nicht feststellen und vortragen zu lassen, oder ?
Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben und bin auf die Antworten gespannt.
Grüße Waldemar
Verlustvortrag – Werbungskostenpauschbetrag
Haben Sie sich versteuert?
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Ein Verlustvortrag ergibt sich nur dann, wenn die Werbungskosten höher als die Einnahmen sind! Der Verlustvortrag besteht dann aus dem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte! Und eben der dürfte bei Dir noch positiv sein, so dass kein Verlustvortrag entstanden ist!
taxpert
Bei einem Verlustvortrag sollten doch meine Werbungskosten (230 EUR) voll als Verlust angerechnet werden, da mein Einkommen unter dem „Steuergrundfreibetrag" lag, oder ? Nein. Das Einkommen abzüglich Werbungskosten muß unter null liegen - unter dem Grundfreibetrag zu liegen genügt nicht.
Ich habe also die gezahlten Steuern aus den Monaten in denen ich vor der Ausbildung gejobbt habe erstattet bekommen. Und mehr gibt es hier dann auch nicht...
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Danke und AHA !
Ich werde absehbar mit meinen Werbungskosten nicht über meinen Einkommen liegen, und damit hat sich das Thema Verlustvortrag für mich erledigt.
Die Angabe von Werbungskosten hat sich dann auch solange erledigt, solange ich damit nicht über den Pauschbetrag liege.
Das spart mir Zeit und Nerven bei der nächsten Steuererklärung.
Die Angabe von Werbungskosten hat sich dann auch solange erledigt, solange ich damit nicht über den Pauschbetrag liege. Und mit dem Einkommen über den Grundfreibetrag: Hat man z. B. 5.000 Euro Werbungskosten bei 8.000 Euro Einkommen, nützt einem das absolut gar nichts...
Zitat:Und mit dem Einkommen über den Grundfreibetrag: Hat man z. B. 5.000 Euro Werbungskosten bei 8.000 Euro Einkommen, nützt einem das absolut gar nichts...
Richtig und mit 0€ Einkommen und 500€ Werbungskosten hat man einen Verlustvortrag, obwohl man unter dem Pauschbetrag liegt.
Ob ein Verlustvortrag entsteht oder nicht hat mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.000€ gar nichts zu tun.
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