Verlustvortrag und Sonderausgaben?

19. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
mabila
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag und Sonderausgaben?

Verlustvortrag

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Verlustvortrag
Angenommen es entstanden durch Werbungskosten bis Ende 2003 ein Verlustvortrag über 30.000 Euro (Im Bereich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Ab Oktober 2004 wäre ein Einkommen als Arbeitnehmer über10.000 Euro erzielt worden.
Nach meiner Kenntnis würde das zu versteuernde Einkommen vom Finanzamt um die in 2004 entstandenen Werbungskosten, angenommen 2.000 Euro, auf 8000 Euro und um einen Teil des Verlustvortrags, 8.000 Euro, auf Null Euro gemindert. Der Verlustvortrag würde somit von 30.000 Euro auf 22.000 Euro gekürzt.
Durch Abzug des Verlustvortrags würden sich
a) Sonderausgaben
b) Außergewöhnliche Belastungen,
c) der Grundfreibetrag
nicht auswirken.

Nach meiner Auffassung kann die Vorgehensweise des Finanzamts nicht in Ordnung sein, oder kann mir jemand die Sachlage begründen?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Vorgehensweise des Finanzamts rechtlich sehr bedenklich ist. Weiß jemand, ob diesbezüglich bei Finanzgerichten oder bei anderen Gerichten Klagen anhängig sind, mit Angabe des Aktenzeichens, damit man sich im Internet die Sachlage mal ansehen kann.

Viele Grüße
mabila

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 77x hilfreich)

hi,
ein Verlustvortrag ist nur bei den Werbungskosten möglich nicht bei den Sonderausgaben, weil die Werbungskosten Ausgaben regulieren die ich habe, um Einnahmen zu erzielen. Sonderausgaben sind andere Aufwendungen.
Außergewöhnliche Belastungen sind dann wiederum andere Aufwendungen, die wahrlich nicht jeder hat.
Der Grundfreibetrag regelt die Höhe, ab wann wir alle Steuern zahlen müssen.
liebe grüsse
lara

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