Verlustvortrag für 2017 anrechnen lassen?

6. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2020 19:56:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Verlustvortrag für 2017 anrechnen lassen?

Hallo,

wenn ein Verlustvortrag von 10.000€ vorliegt und der Arbeitnehmer im Mai 2017 mit 2.900€ Brutto angefangen ist zu arbeiten. Macht es Sinn den Verlustvortrag für 2017 geltend zu machen oder erst 2019 eine Steuererklärung für 2018 einzureichen, weil dann das ganze Jahr Steuern gezahlt wurden.

LG und Danke!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2286 Beiträge, 1269x hilfreich)

Ein zum 31.12.2016 festgestellter Verlustvortrag ist zwingend mit den Einkünften 2017 zu verrechnen, es gibt kein Wahlrecht, das Jahr 2017 zu "überspringen". Für das Jahr 2017 besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 56 EStDV ).

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