Hallo!
Ich habe ein Problem mit meiner Steuerberaterin. Diese hatte in den letzten drei Jahren meine Steuererklärung gemacht, weil ich von diesem Thema wirklich gar keine Ahnung habe.
Der Fall sieht so aus: Ich habe eine Ausbildung als Beamtin gemacht, hatte daher immer wieder über längere Zeiträume eine getrennte Haushaltsführung. Von meinem Arbeitgeber habe ich auch Trennungsgeld erhalten. Meine Steuerberaterin meinte nun jedes Jahr, über dieses Trennungsgeld von ungefähr 7 Euro pro Tag hinaus könne man nichts für doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Dieses Jahr endlich habe ich von Bekannten erfahren, dass ich sehr wohl mehr geltend machen kann und bin in Widerspruch zum diesjährigen Bescheid gegangen, diesem wurde auch in voller Höhe stattgegeben und ich habe zumindest einen Teil meiner Lohnsteuer für 2003 zurückbekommen.
Ich hatte dann auch erfahren, dass meine Steuerberaterin für die letzten Jahre einen Verlustvortrag hätte beantragen können, durch den ich dann für 2003 fast meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen hätte.
Meine Steuerberaterin streitet dies aber ab mit der Begründung, dass ich im Jahr 2002 lediglich 9999 Euro Brutto erhalten hätte.
Stimmt das? Oder gibt es eine Möglichkeit ihr den Fehler nachzuweisen um dann wenigstens über ihre Haftpflichtversicherung an mein Geld zu kommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Verlustvortrag - hat meine Steuerberaterin Fehler gemacht?
23. Oktober 2004
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Frage vom 23. Oktober 2004 | 10:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag - hat meine Steuerberaterin Fehler gemacht?
#1
Antwort vom 23. Oktober 2004 | 12:19
Von
Status: Unbeschreiblich (49829 Beiträge, 17467x hilfreich)
Um aus 2002 einen verlustvortrag zu erhalten, hätten mindestens 10.000€ Werbungskosten anfallen müssen. Ohne nähere Angaben kan ich natürlich nicht beurteilen, ob das bei Dir möglich wäre.
Ein Verlustvortrag wird übrigens automatisch vom Finanzamt berücksichtigt und muss nicht extra beantragt werden.
Wenn Deine Werbungskosten unter 10.000€ gelegen haben, dann ändert der Fehler der Steuerberaterin wahrscheinlich nichts an der Höhe der zu zahlenden Steuer. Sie wäre einfach bei 0€ geblieben.
Ohne tatsächliche Nachteile gibt es natürlich auch keinen Schadenersatzanspruch.
Und jetzt?
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