Verlustvortrag nicht berücksichtigt, Buhl Verlustfeststellung wo beantragen?

19. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 16x hilfreich)
Verlustvortrag nicht berücksichtigt, Buhl Verlustfeststellung wo beantragen?

Hallo,

ich habe 2024 leider nur ein paar Monate gearbeitet. In der Steuererklärung wird bei der Erstattung allein durch den Werbungskostenpauschbetrag die einbehaltene Lohnsteuer erreicht, mehr kann nicht erstattet werden. Soweit klar, aber wie wird die Verlustfeststellung bei darüber hinausgehenden Kosten gemacht?

Weitere Kosten im Buhl Steuerprogramm:
- Außergewöhnliche Belastungen / Behinderten-Pauschbetrag
- Vorsorgeaufwand / Freiwillig gesetzlich versichert als Selbstzahler / Beiträge zu Krankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen

Diese führen natürlich zu keiner weiteren Erstattung, da die einbehaltene Lohnsteuer bereits erreicht ist. Aber das Programm kreuzt im Hauptvordruck bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" nichts an. So wie hier beschrieben (Verlustvortrag beantragen): https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/verlustvortrag/

Wo ist der Denkfehler?


Des Weiteren will ich Werbungskosten von 1.900 EUR (Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen und beruflichen Weiterbildungen) geltend machen. Auch dann kreuzt Buhl im Hauptvordruck bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" nichts an.

Was mache ich falsch?


MfG
Mark




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5410 Beiträge, 1284x hilfreich)

Geltendmachung durch die ESt-Erklärung.
Maßgeblich ist aber nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte (sprich durch Werbungskosten). Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen haben darauf keine Relevanz.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 16x hilfreich)

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können nur in dem Steuerjahr angesetzt werden, ok.
Aber das diese erst angesetzt werden und mit der Lohnsteuer verrechnet werden und die Werbungskostenpauschbetrag ins nächste Jahr verschoben wird, geht nicht?


Des Weiteren, warum werden die Werbungskosten von 1.900 EUR gar nicht als Verlustvortrag gewertet? Sollte das nicht so laufen: Werbungskosten 1.900 EUR - Werbungskostenpauschbetrag 1.230 EUR = 670 EUR Verlustvortrag?

MfG
Mark

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5410 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
Aber das diese erst angesetzt werden und mit der Lohnsteuer verrechnet werden und die Werbungskostenpauschbetrag ins nächste Jahr verschoben wird, geht nicht?

Nein.

Sind Ihre Einnahmen denn unter 1.900, sodass sich überhaupt ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergäbe?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34481 Beiträge, 17813x hilfreich)

Sollte das nicht so laufen: Werbungskosten 1.900 EUR - Werbungskostenpauschbetrag 1.230 EUR = 670 EUR Verlustvortrag? Nö - Sie haben ja gar keinen Verlust: Der Verdienst mehrerer Monate Arbeit wird ja wohl über 1.900 Euro gelegen haben = kein Verlust.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Lohnsteuer lag für die paar Monate bei ca. 1200 EUR.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34481 Beiträge, 17813x hilfreich)

Es wurde nach dem Einkommen gefragt, nicht nach der Lohnsteuer. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen - sie werden aber nicht 1:1 von der Lohnsteuer abgezogen, wie Sie anscheinend vermuten.

-- Editiert von User am 19. Juli 2025 16:26

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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