Ich promoviere derzeit im (nicht EU) Ausland, habe aber Mitte letzten Jahres meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet. In erster Linie wollte ich nicht unnötig GEZ Gebühren bezahlen. Mir ist aber eingefallen, dass ich nach meinem Studium in Deutschland einen Verlustvortag von der Steuer absetzen konnte. Das sollte auch bei der Promotion möglich sein, aber ich bin mir nicht sicher, ob das auch ohne Wohnsitz in Deutschland möglich ist. Ich habe gelesen, dass das durch eine Neuregelung möglich ist (siehe Steuerberatung Claudia Beck, "Verlustfeststellung bei Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht"). Kann mir jemand erklären, wie das genau funktioniert bzw. ob ich dabei etwas beachten muss? In Deutschland musste ich jedes Jahr eine Steuererklärung mit den entstandenen Werbungskosten einreichen, aber ich bin mir gar nicht sicher, ob ich ohne Wohnsitz in Deutschland eine Steuererklärung einreichen kann. Könnte ich den Verlustvortrag auch nach der Promotion noch gelten machen (wenn ich nach Deutschland zurückzukehre)?
Verlustvortrag ohne Wohnsitz in Deutschland
26. April 2025
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Frage vom 26. April 2025 | 03:39
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag ohne Wohnsitz in Deutschland
#1
Antwort vom 26. April 2025 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (50313 Beiträge, 17602x hilfreich)
Zitat :Ich promoviere derzeit im (nicht EU) Ausland,
Und bekommst dafür kein Geld? Wovon lebst Du während der Promotion?
#2
Antwort vom 27. April 2025 | 00:00
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Und bekommst dafür kein Geld? Wovon lebst Du während der Promotion?
Von einem (bescheidenem) Promotionsstipendium und einem Nebenjob als Teaching Assistant.
... teilweise aber auch von Ersparnissen, da ich definitiv mehr Ausgaben als Einnahmen habe.
-- Editiert von User am 27. April 2025 00:14
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#3
Antwort vom 27. April 2025 | 07:32
Von
Status: Student (2294 Beiträge, 1274x hilfreich)
Was glauben Sie dort gelesen zu haben?Zitat :Ich habe gelesen, dass das durch eine Neuregelung möglich ist (siehe Steuerberatung Claudia Beck, "Verlustfeststellung bei Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht").
Wenn sich daraus ein Verlustvortrag ergeben hat, ist dieser festgestellt worden. Der geht durch einen zeitweisen Wegzug ins Ausland nicht unter. Nichts anderes steht in der von Ihnen genannten Quelle.Zitat :In Deutschland musste ich jedes Jahr eine Steuererklärung mit den entstandenen Werbungskosten einreichen...
Sie können gerne da, wo Sie wohnen, eine Steuererklärung einreichen und sich einen Verlustvortrag feststellen lassen, wenn es so etwas dort gibt. Wenn Sie den steuerlich aufbrauchen wollen, müssen Sie das im Ausland tun. In DE ist der Vortrag wertlos.Zitat :...aber ich bin mir gar nicht sicher, ob ich ohne Wohnsitz in Deutschland eine Steuererklärung einreichen kann.
#4
Antwort vom 27. April 2025 | 10:23
Von
Status: Unbeschreiblich (50313 Beiträge, 17602x hilfreich)
Zitat :Von einem (bescheidenem) Promotionsstipendium und einem Nebenjob als Teaching Assistant.
Und wo sollen dann Verluste herkommen?
Zitat :... teilweise aber auch von Ersparnissen, da ich definitiv mehr Ausgaben als Einnahmen habe.
Kosten für den eigenen Lebensunterhalt können nicht als Verlust geltend gemacht werden.
Selbst bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland kann ich daher nicht erkennen, dass überhaupt ein Verlust entsteht.
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