Verlustvortrag ohne Wohnsitz in Deutschland

26. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
FerdiFuchs
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag ohne Wohnsitz in Deutschland

Ich promoviere derzeit im (nicht EU) Ausland, habe aber Mitte letzten Jahres meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet. In erster Linie wollte ich nicht unnötig GEZ Gebühren bezahlen. Mir ist aber eingefallen, dass ich nach meinem Studium in Deutschland einen Verlustvortag von der Steuer absetzen konnte. Das sollte auch bei der Promotion möglich sein, aber ich bin mir nicht sicher, ob das auch ohne Wohnsitz in Deutschland möglich ist. Ich habe gelesen, dass das durch eine Neuregelung möglich ist (siehe Steuerberatung Claudia Beck, "Verlustfeststellung bei Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht"). Kann mir jemand erklären, wie das genau funktioniert bzw. ob ich dabei etwas beachten muss? In Deutschland musste ich jedes Jahr eine Steuererklärung mit den entstandenen Werbungskosten einreichen, aber ich bin mir gar nicht sicher, ob ich ohne Wohnsitz in Deutschland eine Steuererklärung einreichen kann. Könnte ich den Verlustvortrag auch nach der Promotion noch gelten machen (wenn ich nach Deutschland zurückzukehre)?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50313 Beiträge, 17602x hilfreich)

Zitat (von FerdiFuchs):
Ich promoviere derzeit im (nicht EU) Ausland,

Und bekommst dafür kein Geld? Wovon lebst Du während der Promotion?

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#2
 Von 
FerdiFuchs
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und bekommst dafür kein Geld? Wovon lebst Du während der Promotion?

Von einem (bescheidenem) Promotionsstipendium und einem Nebenjob als Teaching Assistant.
... teilweise aber auch von Ersparnissen, da ich definitiv mehr Ausgaben als Einnahmen habe.

-- Editiert von User am 27. April 2025 00:14

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2294 Beiträge, 1274x hilfreich)

Zitat (von FerdiFuchs):
Ich habe gelesen, dass das durch eine Neuregelung möglich ist (siehe Steuerberatung Claudia Beck, "Verlustfeststellung bei Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht").
Was glauben Sie dort gelesen zu haben?
Zitat (von FerdiFuchs):
In Deutschland musste ich jedes Jahr eine Steuererklärung mit den entstandenen Werbungskosten einreichen...
Wenn sich daraus ein Verlustvortrag ergeben hat, ist dieser festgestellt worden. Der geht durch einen zeitweisen Wegzug ins Ausland nicht unter. Nichts anderes steht in der von Ihnen genannten Quelle.
Zitat (von FerdiFuchs):
...aber ich bin mir gar nicht sicher, ob ich ohne Wohnsitz in Deutschland eine Steuererklärung einreichen kann.
Sie können gerne da, wo Sie wohnen, eine Steuererklärung einreichen und sich einen Verlustvortrag feststellen lassen, wenn es so etwas dort gibt. Wenn Sie den steuerlich aufbrauchen wollen, müssen Sie das im Ausland tun. In DE ist der Vortrag wertlos.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50313 Beiträge, 17602x hilfreich)

Zitat (von FerdiFuchs):
Von einem (bescheidenem) Promotionsstipendium und einem Nebenjob als Teaching Assistant.

Und wo sollen dann Verluste herkommen?

Zitat (von FerdiFuchs):
... teilweise aber auch von Ersparnissen, da ich definitiv mehr Ausgaben als Einnahmen habe.

Kosten für den eigenen Lebensunterhalt können nicht als Verlust geltend gemacht werden.

Selbst bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland kann ich daher nicht erkennen, dass überhaupt ein Verlust entsteht.

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