Hallo,
Ich stehe vor folgender Situation. Von 2014 bis 2018 habe ich studiert und ich erfülle die Vorraussetzungen diese Kosten als Werbungskosten im Wege Verlustvortrages anerkennen zu lassen.
Die Kosten für 2014 wurden mit bereits anerkannt.
Nun werde dieses Jahr wieder Vollzeit arbeiten und die bereits anerkannten Verluste von 2014 wirken sich dann ja steuermindernd für 2019 aus.
Was ist dann, wenn ich dann 2020 die Studienkosten aus 2016 angebe. Werden mir diese dann wieder rückwirkend für 2019 angerechnet und der Steuerbescheid von 2019 wird dann korrigiert? Oder werden diese Kosten dann von meinem Einkommen 2020 abgezogen?
Meine Überlegung hierbei ist, eben nicht meine gesamten Kosten von 2014-2018 in einem Steuerjahr verrechnen zu lassen, sondern immer nur einen Teil, damit ich mehr herausholen kann, denn sonst würde ein Teil der Kosten nichts mehr bewirken und am Ende wieder einen steuerlichen Verlust bedeuten.
Verlustvortrag über mehrere Steuerjahre
16. Januar 2019
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Frage vom 16. Januar 2019 | 18:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 16. Januar 2019 | 18:42
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Zunächst sind für die Jahre 2014-2018 lückenlos Steuererklärungen abzugeben (§ 56 S. 2 EStDV ). Ein zum 31.12.2018 festgestellter Verlustvortrag ist 2019 in maximal möglicher Höhe zu verwenden, es besteht kein Wahlrecht hinsichtlich der Höhe. Sollte dann noch zum 31.12.2019 ein nicht verbrauchter Verlust vorhanden sein, gilt das zuvor gesagte für 2020.
#2
Antwort vom 16. Januar 2019 | 19:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Also das Finazamt hat mich nicht dazu aufgefordert für die anderen Jahre auch etwas einzureichen.
Was Frage ist halt, was passiert wenn ich diese Kosten eben erst später einreiche. Wie werden die dann verrechnet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Januar 2019 | 20:12
Von
Status: Master (4882 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatAlso das Finazamt hat mich nicht dazu aufgefordert für die anderen Jahre auch etwas einzureichen. :
Das ändert nichts an der gesetzlichen Verpflichtung, die Tom998 nannte. Spätestens bei Einreichung der ersten Erklärung, in der der Verlust berücksichtigt werden soll, wird das FA hierzu auffordern.
ZitatWas Frage ist halt, was passiert wenn ich diese Kosten eben erst später einreiche. Wie werden die dann verrechnet? :
Der Verlust wird solange berücksichtigt, bis er verbraucht ist. Eine Begrenzung, ist nur beim Rück-, nicht jedoch beim Vortrag möglich.
Bs.: Verluste 2014-2018: 15.000 EUR
Verbrauch in 2019: 10.000 EUR (Einkommen danach = 0)
Verbrauch in 2020: 5.000 EUR
Ändert sich die Höhe des Verlustes in den Jahren 2014-2018 z.B. auf 20.000 EUR, erfolgt im Beispiel ein höherer Vortrag (10.000 EUR) nach 2020, da der Verlustausgleich in 2019 ausgeschöpft wurde.
War das Einkommen in 2019 bspw. 50.000 EUR wären erst 15.000 EUR abgezogen worden. Bei späterer Änderung des Verlustes auf 20.000 EUR würde das Einkommen in 2019 auf 30.000 EUR gemindert werden. Ein Vortrag des "neuen" Verlustes auf das Jahr 2020 erfolgt nicht.
#4
Antwort vom 16. Januar 2019 | 21:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
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