Verlustvortrag und Grundfreibetrag

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
svde_schoeni
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag und Grundfreibetrag

Hallo zusammen,

ich habe aus meinem Studium einen Verlustvortrag von rund 13.000 Euro angesammelt.

Nun ist es so dass ich 2014 im September begonnen habe zu arbeiten. Mein zu versteuerndes Einkommen 2014 lag bei rund 12.000 Euro.

Ist es richtig dass ich nun "nur" die bezahlte Lohnsteuer in 2014 bekomme welche nicht allzu hoch ist da mein Grundfreibetrag ca. 8500 Euro ist und trotzdem quasi mein ganzer Verlustvortrag aufgebraucht wird und ich die 1.000 Euro Restverlustvortrag auch noch verschenke da diese ja wieder unter dem Grundfreibetrag des neuen Jahres sind?!

Ich würde dann wohl trotz Verlust von 13.000 Euro nur 1000 Euro oder sogar weniger Steuererstattung bekommen?!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Der Verlustvortrag wird voraussichtlich sogar komplett in 2014 verbraucht werden, den er wird nicht mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet, sondern mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte! So kann in 2014 sogar ein negatives zu versteuerndes Einkommen entstehen, was aber nicht vortragsfähig ist!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
svde_schoeni
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Jahressteuerbescheinigung (ich habe sie heute früh rausgekramt) hatte ich Einkünfte von rund 11.000 Euro und die Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer waren rund 1.500 Euro.

Kann ich damit rechnen diese 1500 zurückzubekommen und mein Verlustvortrag wird mehr oder weniger komplett aufgebraucht?

Viele Grüße

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ja und ja.

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#4
 Von 
svde_schoeni
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Super! Vielen Dank für die Hilfe!

Ich hatte schon die Befürchtung dass ich trotz hohem Verlust aufgrund des geringen Verdienstes und der sehr fragwürdigen Regelung mit dem Grunfreibetrag gar nichts bekommen würde.

Aber 1500 sind eine schöne Sache :)

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Es gibt sogar Zinsen - aktuell ca. 4 % (6 % p. a. ab 04/16).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
svde_schoeni
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie und wo kann ich diese Zinsen gelten machen und über welchen Zeitraum erstrecken sich diese und auf welchen Betrag, also kurz mit wie viel Zins kann ich bi 1.500 Euro Lohnsteuer bzw. 11.000 Verlustvortrag rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Verzinsung geschieht automatisch Kraft Gesetzes §233a AO . Verzinst wird die ESt, nicht aber SolZ. Zinsen werden zusammen mit der ESt im Steuerbescheid festgesetzt.

taxpert

-- Editiert von taxpert am 13.12.2016 20:48

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
svde_schoeni
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Super! Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

und über welchen Zeitraum erstrecken sich diese Bitte Antwort Nr. 5 lesen.
und auf welchen Betrag, also kurz mit wie viel Zins kann ich bi 1.500 Euro Lohnsteuer bzw. 11.000 Verlustvortrag rechnen? Es wird nicht der VV verzinst, sondern die Steuer. Aktuell bekäme Sie so 50 Euro (wenn ich mal davon ausgehe, daß eine jetzt eingereichte Erklärung nicht vor Januar bearbeitet ist) und für jeden weiteren Monat ca. 6,50 Euro mehr.

-- Editiert von muemmel am 14.12.2016 15:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Wenn Du 11.000€ Bruttoeinkommen hattest, dann gehen davon zunächst die Werbungskosten (mind. 1.000€) ab. Du kannst also ca. 3.000€ Verlust in das Folgejahr übertragen.

Da ich davon ausgehe, dass Du in 2015 ein deutlich über den 11.000€ liegendes Einkommen hattest, wirken sich die 3.000€ in vollem Umfang aus, was durchaus zu ca. 1.000€ Steuererstattung führen kann.

Für 2014 hättest Du dagegen die 1.500€ gezahlten Steuern auch ganz ohne Verlustvortrag (fast) vollständig erstattet bekommen. Von den 13.000€ Verlustvortrag sind daher nahezu ca. 10.000€ wirkungslos verpufft.

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