Verlustvortrag vs. Freibetrag

29. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Verlustvortrag vs. Freibetrag

Hallo,
ich habe nach meinem Master Studium im September eine berufliche Tätigkeit aufgenommen. Ich hatte im Internet gelesen, dass angeblich zuerst der Verlustvortrag angerechnet wird, bevor der Steuerfreibetrag überhaupt zum tragen kommt. Ist das korrekt? Das wäre ja schon etwas ungerecht.

Den restlichen Verlustvortrag kann man ohne Weiteres ins nächste Jahr übertragen oder?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Ich hatte im Internet gelesen, dass angeblich zuerst der Verlustvortrag angerechnet wird, bevor der Steuerfreibetrag überhaupt zum tragen kommt.

Ja!

Zitat (von Elr0nd):
Den restlichen Verlustvortrag kann man ohne Weiteres ins nächste Jahr übertragen oder?

Ja, das passiert automatisch.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Den restlichen Verlustvortrag kann man ohne Weiteres ins nächste Jahr übertragen oder?


Hast Du denn einen so hohen Verlustvortrag, dass er Dein Gesamtbruttogehalt, das Du in diesem Jahr erzielst übersteigt?

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#3
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist echt schade, dass man somit seinen kompletten Steuerfreibetrag verliert...

Wie ist das dann im Jahr drauf? Wird hier der Steuerfreibetrag nach Anrechnung des Verlustvortrags noch angewendet oder hat man hier gleich nochmal Pech?

Könnte man denn im ersten Jahr auf die Anrechnung des Verlustvortrages verzichten und ihn komplett mit ins zweite Jahr nehmen?

Und wie ist das eigentlich mit der Tilgung von Bafög Darlehen- wird das in irgendeiner Form bei der Steuer berücksichtigt oder ist das völlig irrelevant?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Es muss ja ein verbleibender Verlustvortrag bestehen, damit man im Folgejahr noch einen Verlust geltend machen kann. Damit das eintritt muss der bestehende Verlustvortrag höher sein als das Bruttoeinkommen vermindert um die Werbungskosten.

Also: Wie hoch ist Dein Verlustvortrag und wie hoch ist Dein voraussichtliches Bruttoeinkommen in 2020?

Zitat:
Könnte man denn im ersten Jahr auf die Anrechnung des Verlustvortrages verzichten und ihn komplett mit ins zweite Jahr nehmen?


Nein

Zitat:
Und wie ist das eigentlich mit der Tilgung von Bafög Darlehen- wird das in irgendeiner Form bei der Steuer berücksichtigt oder ist das völlig irrelevant?


Nein, das ist irrelevant.

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#5
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Verlustvortrag 2016-2020 (aufgrund von Auslandssemester, Umzügen, etc.) liegt vermutlich bei etwa 30.000€. Die letzte Steuererklärung habe ich gerade erst fertig gemacht und weiß noch nicht wie viel tatsächlich herauskommt. Mein Brutto Einkommen für 2020 liegt knapp über 20.000€.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ganz vereinfacht gesagt, werden sich dann noch 10.000 Euro im nächsten Jahr auswirken.

Das Existenzminimum jedes Steuerpflichtigen wird freigestellt.
Würde man den Verlust nicht bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte auf null abziehen, wäre das eher ungerecht.
Hat jemand 15.000 Euro brutto und 10.000 Euro Werbungskosten, trägt man ja auch nicht den Teil vor, der unter dem Grundfreibetrag von xa. 9.000 Euro liegt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ganz vereinfacht gesagt, werden sich dann noch 10.000 Euro im nächsten Jahr auswirken.


Und die wirken sich dann in 2021 auch voll aus, da Du dann nach Abzug des Verlustvortrages wohl noch deutlich oberhalb des Grundfreibetrages liegst.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar, verstanden!
Wie ist das eigentlich wenn man seine Studenten Steuererklärungen noch nicht alle abgegeben hat?
Also angenommen 2016 und 2017 ist bereits abgegeben und 2018 und 2019 werden erst nächstes Jahr abgegeben. Wie wirkt sich das dann jetzt auf 2020 aus? Werden dann in diesem Jahr nur die Verlustvorträge aus 16 und 17 angerechnet und der Rest nächstes Jahr? Oder wird das rückwirkend so verrechnet als wären alle bereits vor Ende 2020 abgegeben worden?

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#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Solange man 2018 und 2019 noch nichts abgegeben hat, wird der Verlust in 2020 gar nicht berücksichtigt. Er gilt dann als in 2018 verbraucht.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Werden dann in diesem Jahr nur die Verlustvorträge aus 16 und 17 angerechnet und der Rest nächstes Jahr? Nein - Verluste wandern immer ins Folgejahr. Ein "Überspringen" irgendwelcher Jahre ist nicht möglich, auch nicht, wenn man durch Zurückhalten von Steuererklärungen taktiert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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