Guten Tag,
ich möchte meine Steuererklärungen der letzten Jahre abgeben. Da ich Studentin war (Master) möchte ich den Verlustvortrag geltend machen. Ich habe nun mit einem Steuersoftwareprogramm für 2018 alles ausgefüllt und gedruckt. Mir wird aber nicht ersichtlich, woraus das Finanzamt entnehmen kann, dass ich den Verlustvortrag geltend machen möchte. Ich finde auch kein Feld, wo ich das ankreuzen könnte. Lediglich auf dem Mantelbogen kann man "Einkommenssteuererklärung" sowie "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen. Auf dem Ausdruck ist "Einkommenssteuererklärung" angekreuzt & ich finde mit dem Programm einfach nicht heraus, wie ich es schaffe, dass "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt wird. Daher die Frage, muss das überhaupt angekreuzt sein? Oder wird der Verlustvortrag automatisch berücksichtigt? Oder reicht es aus, wenn ich das noch extra einfach dazuschreibe?
Verlustvortrag wo angeben?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Der Verlustvortrag wird automatisch berücksichtigt. Ggf. muss der Rücktrag auf null Euro beschränkt werden.
-- Editiert von Cybert. am 27.06.2022 23:47
Sie haben schon einen Verlustvortrag oder entsteht erst einer durch die Steuererklärungen in der Studienzeit?
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Ich habe noch kein Verlustvortrag bisher. Dieser wird durch die Steuererklärung 2018 erst entstehen. Allerdings gebe ich die Steuererklärung für 2019 ebenfalls mit ab, wodurch wieder ein neuer Verlustvortrag entstehen wird.
Was bedeutet der Rücktrag muss auf 0 € beschränkt werden?
ZitatWas bedeutet der Rücktrag muss auf 0 € beschränkt werden? :
Sollte es in 2017 Einkünfte gegeben haben, so wird der Verlust vorzugsweise nach 2017 zurückgetragen. Wenn man das nicht möchte, dann muss der Verlustrücktrag auf 0€ beschränkt werden.
ZitatIch habe noch kein Verlustvortrag bisher. Dieser wird durch die Steuererklärung 2018 erst entstehen. Allerdings gebe ich die Steuererklärung für 2019 ebenfalls mit ab, wodurch wieder ein neuer Verlustvortrag entstehen wird. :
Dann sammeln Sie quasi erstmal einen Verlust an. Da weiß ich nicht, was hier für ein Problem auftauchen sollte oder was sie da für Häkchen machen sollten... Bei der ersten Gelegenheit, wo die Einnahmen die Werbungskosten übersteigen, wird der Verlustvortrag insoweit verbraucht. Das erfolgt aber auch dann, wenn sie so wenig Einkünfte haben, dass die normal gar nicht steuerpflichtig wären..
Meine Einnahmen übersteigen weder 2018 noch 2019 die Werbungskosten.
Reicht es aus, wenn ich ein Schreiben beilege, dass ich den Verlustrücktrag von 2017 auf 0 € begrenze?
Ich habe 2017 gar keine Steuererklärung abgegeben, da ich keine Abgeben musste. Eine freiwillige Abgabe ist jetzt glaube zu spät, oder?
Ich war Masterstudentin & hatte keine Einnahmen.
ZitatEine freiwillige Abgabe ist jetzt glaube zu spät, oder? :
Ja.
ZitatReicht es aus, wenn ich ein Schreiben beilege, dass ich den Verlustrücktrag von 2017 auf 0 € begrenze? :
Sollte reichen. Früher gab es dafür eine gesonderte Anlage.
ZitatReicht es aus, wenn ich ein Schreiben beilege, dass ich den Verlustrücktrag von 2017 auf 0 € begrenze? :
Nein, man füllt die „Anlage Sonstiges" aus, denn darin kann man die Begrenzung des Verlustrücktrages beantragen.
ZitatFrüher gab es dafür eine gesonderte Anlage. :
Die gibt es immer noch.
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