Vermieter: Erdgas-Heizkessel erneuert Erhaltungsaufwand = AfA-Abschreibung?

15. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
Vermieter: Erdgas-Heizkessel erneuert Erhaltungsaufwand = AfA-Abschreibung?

Hallo,

in einem Mehrfamilienhaus sind 20% der Wohnfläche mit Mieteinnahmen vermietet, der Rest ist Eigennutzung.
Der Erdgas-Heizkessel wurde erneuert (ausgetauscht) für 6000 Euro brutto Kaufpreis und in Eigenarbeit eingebaut.

Frage: die Kosten für den Heizkessel sind als 20% anteilig als Erhaltungsaufwand absetzbar, richtig?
Kann der Betrag in einem Jahr abgesetzt werden oder muss dies über mehrere Jahre als "AfA-Abschreibung" verteilt werden?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

geht direkt in einem Jahr. Oder wahlweise Verteilung auf 2 bis 5 Jahre.

Ausnahme: Die Immobilie wurde in den letzten 3 Jahren gekauft. Dann dürfen die Kosten nicht höher als 15% vom Kaufpreis liegen.

Stefan

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#2
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

OK danke, die Kosten für den Heizkessel sind als 20% anteilig als Erhaltungsaufwand absetzbar, richtig?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die Kosten für den Heizkessel sind als 20% anteilig als Erhaltungsaufwand absetzbar, richtig?
Natürlich. Genau so wie du alles andere auch aufteilst.

Vergessen hatte ich noch, dass es eine ortsübliche Vermietung sein sollte (nicht verbilligt an Angehörige etc.).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von WWW-Schizo):
OK danke, die Kosten für den Heizkessel sind als 20% anteilig als Erhaltungsaufwand absetzbar, richtig?


Ja richtig.

Falls der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, kann er außerdem anteilig für seine Wohnung die Lohnkosten für die Erneuerung als Handwerkerkosten absetzen.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Falls der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, kann er außerdem anteilig für seine Wohnung die Lohnkosten für die Erneuerung als Handwerkerkosten absetzen.
Grundsätzlich natürlich richtig. Aber in diesem Fall - Zitat: "...und in Eigenarbeit eingebaut." :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

35 c EStG prüfen.

1x Hilfreiche Antwort

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