Hallo Zusammen,
wir haben ein Haus 2014 gekauft und am 01.01.2015 in die Vermietung gegeben.
Die Kosten für die Renovierung bzw. Sanierung erreichte weit die Kosten für die direkte Absetzbarkeit im ersten Jahr (2014).
Die angefallenen Kosten für die Sanierung werden nun über die AFA mit 2% über 50 Jahre abgeschrieben.
Im Jahr 2015 fielen Instandhaltungskosten an, die unter 2.000 T€ lagen.
Werden diese in der Einkommenssteuer 2015 mit 2% über 50 Jahre abgeschrieben, da die ersten 3 Jahre nach Erwerb noch nicht um sind.
Oder können diese Kosten in 2015 als einmalige Summe abgeschrieben werden?
Viele Grüße Herdi