Hallo Zusammen,
wir haben ein Haus 2014 gekauft und am 01.01.2015 in die Vermietung gegeben.
Die Kosten für die Renovierung bzw. Sanierung erreichte weit die Kosten für die direkte Absetzbarkeit im ersten Jahr (2014).
Die angefallenen Kosten für die Sanierung werden nun über die AFA mit 2% über 50 Jahre abgeschrieben.
Im Jahr 2015 fielen Instandhaltungskosten an, die unter 2.000 T€ lagen.
Werden diese in der Einkommenssteuer 2015 mit 2% über 50 Jahre abgeschrieben, da die ersten 3 Jahre nach Erwerb noch nicht um sind.
Oder können diese Kosten in 2015 als einmalige Summe abgeschrieben werden?
Viele Grüße Herdi
Vermietung / Abschreibung
26. April 2016
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Frage vom 26. April 2016 | 14:46
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermietung / Abschreibung
#1
Antwort vom 26. April 2016 | 16:11
Von
Status: Student (2288 Beiträge, 1272x hilfreich)
Nach dem Gesetzeswortlaut können "Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen" sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Da es sich um ein Haus und nicht ein Einzimmer-Appartement handelt, sollte dies also möglich sein. Eine feste Grenze gibt es nicht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 26. April 2016 | 18:47
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Nun ich habe versucht mich so klar wie möglich auszudrücken, ohne in lange Worttexte zu verfallen.
Die 15% Grenze ist in 2014 überschritten worden. Deshalb die Frage, ob die angefallenen Instandhaltungsarbeiten in 2015 unter die 15% Grenze fallen und somit auch mit 2% über 50 Jahre abgeschrieben werden müssen oder ob diese in der Steuererklärung für 2015 komplett abgeschrieben werden können, da die ersten 3 Jahre nach Anschaffung des Hauses noch nicht um sind.
Gruß Herdi
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