Hallo Allerseits,
ich hab da mal ne Frage.....
Frau S. zieht aus ihrem (eigenen) 2-Familienhaus aus und lässt ihre Wohnung leer stehen, also, wird nicht vermietet.
Die Wohnung im Obergeschoss ist und bleibt vermietet.
Entstehen irgendwelche steuerlichen Nachteile
wenn sie sich beim Einwohnermeldeamt abmeldet,
bzw. die Wohnung in ihrem Haus als Zweitwohnsitz beibehält?
Viele Grüße
pandora
Vermietung / Finanzamt...
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein, dann bleibt steuerlich alles beim Alten.
Steuerlich relevant ist nur die vermietete Wohnung.
Die Kosten für die leer stehende Wohnung kann man allerdings auch nicht steuerlich geltend machen.
Für das Finanzamt ist es dabei egal, ob Frau S. mit Erst- oder Zweitwohnsitz oder überhaupt nicht in der Wohnung gemeldet ist.
--- editiert vom Admin
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Guten Morgen und vielen Dank an "hh" und "von oerdiz"!
Der Erstbezug war 1997 oder 98 und die Eigenheimzulage lief entweder 2004 oder 2005 aus(??).
Mir war grundsätzlich bei dem Gedanken nicht wohl dabei,
abmelden oder nicht,
aber wenn ich mich jetzt(!) an die Kostenverteilung (55/45) bei V+V erinnere,
z.B.: Abschreibung, Schuldzinsen...!?
Ist in der nicht die Frage mit enthalten:
"Selbst genutzt"...??
Grüße, pandora
Für die Kostenverteilung bleibt alles beim Alten. Es können nur die anteiligen Werbungskosten für die vermietete Wohnung abgesetzt werden.
Ein Leerstand ohne Vermietungsabsicht ist für das Finanzamt das Gleiche wie eine Selbstnutzung (außer für die Eigenheimzulage).
Wenn die Wohnung leer stehen würde, obwohl Vermietungsabsicht besteht, weil man z.B. keinen Mieter findet, dann können die gesamten Werbungskosten für das Haus einschließlich der gesamten AfA geltend gemacht werden. Für die leerstehende Wohnung würde das zu einem steuerlichen Verlust führen und somit zu einer Steuererstattung.
Bei einem absichtlichen Leerstand geht so etwas selbstverständlich nicht.
Wenn die Wohnung leer stehen würde, obwohl Vermietungsabsicht besteht, weil man z.B. keinen Mieter findet, dann können die gesamten Werbungskosten für das Haus einschließlich der gesamten AfA geltend gemacht werden. Für die leerstehende Wohnung würde das zu einem steuerlichen Verlust führen und somit zu einer Steuererstattung.
Bei einem absichtlichen Leerstand geht so etwas selbstverständlich nicht.
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hmmm....
das verlockt natürlich schon, aber ich denke, es ist besser, den Gedanken nicht weiter - oder bis zum Ende zu denken... ;-)))
Vielen Dank - hh - für die konkrete Auskunft!
Grüße
pandora
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