guten Tag,
ich habe bald mein 2 Familienhaus fertig, kann mir jemand aufzählen, was für Kosten wie Makler, Grunderwerbssteuer u.s.w.in die Herstellungskosten ( 2 % ) reinzählt und was ist sofort als Werbungskosten in der Anlage V absetzbar ist ?
vielen Danke jetzt schon.
Vermietung - Herstellungskosten und Werbungskosten
4. Januar 2007
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Frage vom 4. Januar 2007 | 15:30
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermietung - Herstellungskosten und Werbungskosten
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#1
Antwort vom 8. Januar 2007 | 09:44
Von
Status: Unbeschreiblich (49090 Beiträge, 17281x hilfreich)
Makler, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren gehören zu den Herstellungskosten und zwar nur soweit sie sich auf das Gebäude beziehen.
Die Kosten für das Grundstück und auch die anteiligen entsprechenden Kosten (Makler usw.) können nicht abgeschrieben werden und gehören auch nicht zu den Werbungskosten.
Bei einem Neubau können von den Kosten, die vor Fertigstellung anfallen eigentlich nur Finanzierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den Finanzierungskosten gehören auch die Notar- und Grundbuchkosten für die Eintragung der Grundschuld.
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