Wenn man ein 2 FH hat, was unter Denkmalschutz steht so kann man die Renovierungskosten für den Denkmalschutz absetzen. Wie steht es denn um die Renovierung eines Daches wenn man einen Teil des Hauses selbst nutzt und ein anderer vermietet ist? Darf man dann die Renovierungskosten für z.B.eine Neueindeckung komplett als Werbungskosten absetzen?
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Klar!
MfG
Hallo Audio,
wie kommen Sie denn zu dieser Einschätzung des Sachverhaltes?
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Hallo
Es ist kein Einschätzung! Es ist so wenn man renoviert zu Hause wo er zukünftig Mieter nehmen möchte, kann alles absetzen. Es ist auch nicht möglich nur die Teil wo der Mieter wohnt renoviert zu haben sondern die Ganzen Gabäude muss geeignet sein.
Dass weisse ich von selbe da ich ein Gewerbe im Haus habe, könnte ich die Renovierungskosten 2004 von oben bis Unten, absetzen.
MfG
-- Editiert von Audio am 26.04.2005 22:00:51
Solange man einen gewissen Prozentsatz des Hauses selbst nutzt (und dies auch so beim FA angegeben hat), können nach meiner Erfahrung nur die Kosten abgesetzt werden, die prozentual auf den vermieteten Teil fallen.
Hallo Hakky
Es gibt vielleicht ein Hintengrund warum es so bei mir berechnet (viele m² Parkplätze und Lagerungsplatz dazu ca. 50% Eigenleistung und den Rest wurde von Fachfirmen aber relativ günstig gemacht) im normalen fall es ist richtig wie Du gesagt, nur Anteilig möglich.
MfG
-- Editiert von Audio am 27.04.2005 16:44:46
@Audio
Auch dann geht das nicht. Dass das Finanzamt nicht alle Angebaen genau prüft, wenn die Kosten als plausibel erscheinen, steht auf einem anderen Blatt. Rechtlich korrekt ist das nicht.
Die Kosten für die Erneuerung des Daches werden auch dann prozentual umgelegt, wenn die Dachgeschosswohnung vermietet ist und die eigengenutzte Wohnung im Erdgeschoss liegt. Das Dach wird nicht einer einzelnen Wohnung zugeordnet.
Hallo hh
Mit dem Dach dachte ich erst die Dachboden und nicht den Dach in sich, daher habe ich -kurz für Ihre Posting- gelöscht , also richtig.
Mit der Steuer ich habe nur die Wharheit gesagt, das hat der SB-Büro gemacht, ich bin unschuldig ;-).
MfG
Sofern Denkmalschutz vorliegt, können auch die Kosten abgezogen werden, die auf den selbstgenutzten Teil entfallen, § 10f EStG .
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