Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Der Vermieter eines Ladenlokals möchte die Ladenmiete mit Steuer überwiesen bekommen.
Da der Mieter ein Kleingewerbe hat, kann er diese Steuer aber nicht über die Vorsteuer zurückholen.
Er (der Vermieter) sagt, dass er selbst als Vermieter die Steuer aber ans Finanzamt zahlen muss (obwohl der Mieter ein Kleingewerbe hat).
Ist das richtig ?
Muss er die Steuer zahlen, auch wenn der Mieter ihm nur den Nettobetrag überweisen würde ?
Wie seht Ihr den Sachverhalt ?
Viele Grüße
Ulli
Vermietung an Kleingewerbe
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatDa der Mieter ein Kleingewerbe hat, kann er diese Steuer aber nicht über die Vorsteuer zurückholen. :
In welchem Land spielt das denn?
Denn in DE ist das nicht der Fall.
ZitatIn welchem Land spielt das denn? :
Denn in DE ist das nicht der Fall.
Guten Abend. Zunächst vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Das ganze spielt in Deutschland. Mein Kenntnisstand ist, dass in Deutschland folgendes gilt:
"Als Kleinunternehmen gelten solche, deren jährlicher Umsatz – inklusive Umsatzsteuern – den Betrag von 17.500 Euro nicht übersteigt. Diese dürfen in ihren Rechnungen an Kunden keine Mehrwertsteuern ausweisen und können auch selbst entrichtete Vorsteuern daher nicht vom Finanzamt zurückfordern."
Oder ist das falsch ?
-- Editiert von User am 29. Januar 2024 19:45
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es ist etwas komplizierter:
Der Vermieter hat für seine Vermietung, die an sich nicht der USt unterliegt, zur Umsatzsteuer optiert. Das geht aber nur, soweit die Mieter umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind .
Hinsichtlich der Vermietung an einen Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung anwendet, kann er nicht optieren (dasselbe würde gelten, wenn er Praxisräume an einen Humanmediziner vermieten würde). Das hieße, dass er einen Teil der Vorsteuer, die er beim Bau des Objekts erstattet bekommen hat, zurückzahlen müsste, worauf er verständlicherweise keine Lust hat.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/einschraenkungen-bei-der-option-zur-umsatzsteuer-in-vermi-211-vorsteuerabzugsberechtigung-bei-dem-leistungsempfaenger_idesk_PI20354_HI1087328.html
-- Editiert von User am 29. Januar 2024 20:30
PS: Harry van Sell weist mit seiner Rückfrage darauf hin, dass "Kleingewerbe" und 'Kleinunternehmerregelung" nicht dasselbe sind.
-- Editiert von User am 29. Januar 2024 20:33
ZitatDa der Mieter ein Kleingewerbe hat ... :
ZitatAls Kleinunternehmen ... :
Finde den Unterschied ...
ZitatOder ist das falsch ? :
Zumindest nicht korrekt...
Ein Unternehmen, das bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet, darf die Kleinunternehmerregelung anwenden, diese findet sich in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Die Kleinunternehmerregelung befreit zum einen von der Umsatzsteuerpflicht. Man muss keine Umsatzsteuer zahlen, bekommt aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.
ZitatEr (der Vermieter) sagt, dass er selbst als Vermieter die Steuer aber ans Finanzamt zahlen muss :
Logischerweise.
Zitatobwohl der Mieter ein Kleingewerbe hat :
Was soll ein andere Unternehmer mit Deinen steuerlichen Angelegenheiten zu tun haben?
Der Vermieter hat nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für eine steuerpflichtige Vernietung vorliegen.
Natürlich darf der Mieter dann nicht leichtsinnig im Mietvertrag bestätigt haben, dass er der Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer unterliege.
ZitatWas soll ein andere Unternehmer mit Deinen steuerlichen Angelegenheiten zu tun haben? :
An dieser Stelle bin ich davon ausgegangen, dass wenn der Vermieter die Steuer auf die Miete nicht ausschreibt, der Mieter also nur die Nettomiete überweist (weil der Vermieter die Kleinunternehmerregelung anwendet), der Vermieter die Steuer auch nicht an das FA abgeben muss.
Somit hätte der Vermieter keinen Nachteil, wenn er nur die Nettomiete bekommen würde.
Vielleicht verstehe ich es per diesem Beispiel besser. Bitte korrigiert mich:
100 Euro Nettomiete
119 Euro Bruttomiete
Zahlt der Mieter Brutto...muss der Vermieter 19 Euro ans FA abgeben.
Zahlt der Mieter (der Kleinunternehmerregelung anwendet) Netto...muss der Vermieter 0 Euro ans FA abgeben.
Grundsätzlich ist die Miete steuerfrei. Auf die Befreiung kann verzichtet werden.
Dann muss der Miete 119 EUR bezahlen und der Vermieter 19 EUR ans FA abführen.
ZitatGrundsätzlich ist die Miete steuerfrei. Auf die Befreiung kann verzichtet werden. :
Dann muss der Miete 119 EUR bezahlen und der Vermieter 19 EUR ans FA abführen.
Guten Morgen !
Ich glaube jetzt bin ich nah am Verständnis des Sachverhaltes.
Offen ist für mich nur:
Welche Nachteile hat der Vermieter dadurch, dass er vom Mieter nur die Nettomiete einfordert.
Sind das diese Punkte ?
Er muss Vorsteuer vom Bau oder Kauf der Immobilie zum Teil zurück zahlen.
Er kann bei Renovierungsarbeiten die Steuer nicht gegenrechnen.
Oder liege ich da falsch ?
Das glaube ich leider nichtZitatIch glaube jetzt bin ich nah am Verständnis des Sachverhaltes. :
Es wurde in Antwort 3 schon alles gesagt. Es geht um die Vorsteuerabziehbarkeit bspw auch des Baus und anderen Leistungen. Das ganze würde eine hässliche Korrektur nach § 15a UStG bedeuten..ZitatWelche Nachteile hat der Vermieter dadurch, dass er vom Mieter nur die Nettomiete einfordert. :
Vielen Dank für Eure Antworten !
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten